Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für die Erweiterung des Einfamilienwohnhauses durch den Anbau von Aufenthaltsräumen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 13, Flurstück 104, gelegen in Kall, Pfarrer-Reinartz-Straße 25)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für die Erweiterung des Einfamilienwohnhauses durch den Anbau von Aufenthaltsräumen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 13, Flurstück 104, gelegen in Kall, Pfarrer-Reinartz-Straße 25)

öffnen download melden Dateigröße: 9,6 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 18/2006 20.03.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3.3 Bauvoranfrage für die Erweiterung des Einfamilienwohnhauses durch den Anbau von Aufenthaltsräumen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 13, Flurstück 104, gelegen in Kall, Pfarrer-Reinartz-Straße 25 Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 BauGB erklärt. Sachdarstellung: Die Antragsteller beabsichtigen, das bestehende Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 13, Flurstück 104, gelegen in Kall, Pfarrer-Reinartz-Str. 25, durch den Anbau von Aufenthaltsräumen (ein Kinderzimmer und ein zusätzlicher Wohnraum) zu erweitern. Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich, und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als “Fläche für die Landwirtschaft” ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erklären. Zur Erläuterung der Planung ist eine Übersichtskarte sowie Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.