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Allgemeine Vorlage (Offene Ganztagsschule hier: Auswertung der Umfrage)

Daten

Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Offene Ganztagsschule
hier: Auswertung der Umfrage) Allgemeine Vorlage (Offene Ganztagsschule
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 153/2005 24.11.2005 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. TOP Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 4 Offene Ganztagsschule hier: Auswertung der Umfrage Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt das vorgelegte Umfrageergebnis zur Kenntnis und beschließt aufgrund des Umfrageergebnisses ab dem Schuljahr 2006/2007 an der Grundschule Kall 1 Gruppe (alternativ: 2 Gruppen) des Angebots “Offene Ganztagsschule” einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Bundesund Landesmittel zu beantragen und die Trägerschaft des Angebotes beschränkt auszuschreiben. Sachdarstellung: Bereits mehrfach - letztmalig in der Sitzung am 30.06.2005 - TOP 3 - hat sich der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Thematik der Einrichtung eines Angebotes der Offenen Ganztagsschule auseinandergesetzt. In der Sitzung am 30.06.2005 wurde beschlossen, unmittelbar nach den Sommerferien zum Beginn des Schuljahres 2005/2006 im Grundschulbezirk Kall eine Befragung zur Ermittlung des Bedarfs für ein Betreuungsangebot der offenen Ganztagsschule bei den Eltern durchzuführen, deren Kinder dann das 1. - 3. Schuljahr besuchen sowie bei den Eltern, deren Kinder voraussichtlich zum Beginn des Schuljahres 2006/2007 eingeschult werden. Über das Ergebnis soll der Ausschuss nach Auswertung der Rückläufe informiert werden, um dann das weitere Vorgehen festzulegen. Nach den Sommerferien wurden die Fragebögen über die gemeindlichen Kindergärten und die Grundschule Kall an den betroffenen Personenkreis verteilt. Vorlagen-Nr. 153/2005 Seite 2 Von insgesamt rd. 350 verteilten Fragebögen wurden 87 zurückgegeben. Insgesamt wurde für 60 Kinder ein Betreuungsbedarf angegeben, wobei für 15 Kinder ein Betreuungsbedarf bis 13.30 Uhr vorhanden ist. Für diesen Personenkreis würde das an der Grundschule Kall vorgehaltene Angebot der Schule von acht bis eins zur Bedarfsabdeckung ausreichen. Damit verbleiben 45 Kinder, für die ein Betreuungsbedarf über 13.30 Uhr hinaus besteht. Bei 10 Kindern wird sogar ein Betreuungsbedarf über 16.00 Uhr hinaus angegeben. Aufgrund der ermittelten Zahlen ist nun festzulegen, ob die OGS an der Grundschule Kall zunächst mit einer Gruppe eingeführt werden soll, oder ob aufgrund der hohen Zahl an Meldungen sofort mit einem zweigruppigen Angebot begonnen werden soll. Dabei ist zu beachten, dass die Umfrage anonym war und die tatsächlichen Anmeldungen vermutlich geringer sein werden. Unabhängig davon sollte mit Blick auf die zukünftige Entwicklung des Angebotes bei der Beantragung entsprechender Investitionskostenzuschüsse von einer Zweigruppigkeit ausgegangen werden. Dem Kreisjugendamt in Euskirchen wurde das Umfrageergebnis mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Diese liegt derzeit noch nicht vor und wird in der Sitzung nachgereicht. Darüber hinaus ist nun eine Ausschreibung vorzunehmen, um einen Träger für die Maßnahme auszuwählen. Folgende Träger stehen zur Auswahl: DRK AWO Caritas Kreissportbund Katholische Kirche Förderverein der Grundschule. Insbesondere der Förderverein der Grundschule Kall hat bereits großes Interesse an einer Durchführung des Betreuungsangebotes angemeldet. Der Förderverein ist auch derzeit schon für die Durchführung der Angebote “Schule von acht bis eins” und “Schule 13 plus” an der Grundschule Kall zuständig. Aus dem Ergebnis der durchgeführten Umfrage ergeben sich folgende Schwerpunkte, die im Rahmen eines entsprechenden Betreuungsangebotes auf jeden Fall Berücksichtigung finden müssen: - Hausaufgabenhilfe - Spiel - Förderkurse - Sportangebote - Kontakte unter Gleichaltrigen. Aufgrund der Vielzahl von Nennungen sind diese Bereiche unbedingt abzudecken. Darüber hinaus sollte das Betreuungsangebot montags bis freitags bis mindestens 16.00 Uhr vorgehalten werden, um einen Großteil des Bedarfs abdecken zu können. Insbesondere ist aber auch zu berücksichtigen, dass auch während der Ferien (und hier vor allem auch an den Vormittagen) eine Betreuung gewährleistet werden muss. Vorlagen-Nr. 153/2005 Seite 3 Eine Ausschreibung sollte auf Basis dieses groben Rahmens und vor dem Hintergrund der zu erwartenden und an den Träger der Maßnahme weiterzuleitenden finanziellen Mittel erfolgen, um den Träger auszuwählen, der mit den gegebenen Mitteln das qualitativ beste Angebot gestalten kann. Im Hinblick auf die zu erwartenden Elternbeiträge lässt sich noch ausführen, dass die von der Verwaltung vorkalkulierte Verteilung auf die einzelnen Einkommensgruppen, die im Rahmen der Beratungen in der Sitzung am 30.06.2005 vorgelegt wurde, nach Auswertung der Umfrage auch den Selbsteinschätzungen der Befragten entspricht. Damit kann für eine Einnahmekalkulation der den Eltern im Rahmen der Umfrage mitgeteilte Beitragsrahmen übernommen werden. Auf dieser Basis sind die an den Träger der Maßnahme weiterzuleitenden Mittel festzulegen. Eine vollständige Weiterleitung aller erzielten Einnahmen (Zuschuss und Elternbeiträge) scheidet nach Ansicht der Verwaltung aus, da gemeindlicherseits nicht unerhebliche Leistungen - in Form der Bereitstellung und Unterhaltung von Räumen und der damit verbundenen Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Reinigung) - aufzubringen sind. Zur Abdeckung der vorgenannten Kosten schlägt die Verwaltung vor, einen Betrag von 100,- Euro je Kind jährlich bei der Gemeinde zu belassen, so dass 1.130,-- Euro je Kind und Jahr zzgl. des Verpflegungsentgelts in Höhe von 50,-- Euro je Kind monatlich an den Träger der Maßnahme zur Finanzierung der pädagogischen Inhalte weitergeleitet werden können.