Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.06.2005 im Sitzungssaal
II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.
Anerkennung als finanzschwacher Träger von TageseinV 89/2005
richtungen für Kinder gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit
§ 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)
Jugendhilfeausschuss
09.06.2005
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, alle Träger, die bisher
die erhöhten Zuschüsse zu den Betriebskosten nach § 18 Abs.
4 GTK erhalten haben, auch weiterhin als finanzschwach anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Z1