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Beschlusstext (Anerkennung als finanzschwacher Träger von Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Anerkennung als finanzschwacher Träger von Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK))

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.06.2005 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3. Anerkennung als finanzschwacher Träger von TageseinV 89/2005 richtungen für Kinder gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) Jugendhilfeausschuss 09.06.2005 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, alle Träger, die bisher die erhöhten Zuschüsse zu den Betriebskosten nach § 18 Abs. 4 GTK erhalten haben, auch weiterhin als finanzschwach anzuerkennen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Z1