Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
166/2005
20.12.2005
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
X
TOP
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt. 1.670.6380
Deckung erfolgt durch
HHSt. 1.060.7130
Euro
10.000,00
Euro
4
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Ausgabe bei
Haushaltsstelle 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) in Höhe von 10.000,00 €
gemäß § 82 (1) GO zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt.
1.060.7130 (Kommunale Datenverarbeitungszentrale).
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2005 hat der Rat am 28.06.2005 auf Vorschlag der
Haushaltskommission beschlossen, bei HHSt. 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) 10.000,00 € einzusparen.
Die Verwaltung hat dazu einen Vorschlag erarbeitet, der am 24.08.2005 – TOP 4 – im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beraten wurde. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses wurde über verschiedene Vorschläge zur Kosteneinsparung abgestimmt, jedoch erhielt kein Vorschlag eine Mehrheit. Da somit keine Kosteneinsparung erzielt werden konnte, ist eine überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 1.060.7130 (Kommunale Datenverarbeitungszentrale).
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
166/2005
20.12.2005
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
X
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt. 1.670.6380
Deckung erfolgt durch
HHSt. 1.060.7130
Euro
10.000,00
Euro
TOP 8
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.12.2005 – TOP 4 – beschließt der Rat, eine überplanmäßige Ausgabe bei Haushaltsstelle 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) in Höhe von 10.000,00 € gemäß § 82 (1) GO zu genehmigen. Die
Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 1.060.7130 (Kommunale Datenverarbeitungszentrale).
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2005 hat der Rat am 28.06.2005 auf Vorschlag der
Haushaltskommission beschlossen, bei HHSt. 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) 10.000,00 € einzusparen.
Die Verwaltung hat dazu einen Vorschlag erarbeitet, der am 24.08.2005 – TOP 4 – im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beraten wurde. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses wurde über verschiedene Vorschläge zur Kosteneinsparung abgestimmt, jedoch erhielt kein Vorschlag eine Mehrheit. Da somit keine Kosteneinsparung erzielt werden konnte, ist eine überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 1.060.7130 (Kommunale Datenverarbeitungszentrale).