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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Offene Ganztagsschule; hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich")

Daten

Kommune
Kall
Größe
24 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Offene Ganztagsschule;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich") Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Offene Ganztagsschule;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich") Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Offene Ganztagsschule;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich") Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Offene Ganztagsschule;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich") Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Offene Ganztagsschule;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 15/2006 21.03.2006 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Offene Ganztagsschule; hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 13.03.2006 – Punkt 2 der Tagesordnung – beschließt der Rat, die beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ zu erlassen. Alternativ: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt der Rat, den von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ dahingehend zu ändern, dass die in § 3 Abs. 3 aufgeführte Beitragsstaffelung durch folgende, vom Jugendamt des Kreises Euskirchen vorgeschlagene Beitragsstaffelung ersetzt wird: Einkommensgruppe Jahresbruttoeinkommen Monatlicher Beitrag in € 1 2 3 4 5 bis 12.271,00 € bis 24.542,00 € bis 36.813,00 € bis 49.084,00 € über 49.084,00 € 19,00 33,00 65,00 90,00 100,00 Unter Einbeziehung dieser Änderung beschließt der Rat, die beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ zu erlassen. Vorlagen-Nr. 15/2006 Seite 2 Sachdarstellung: Bereits mehrfach wurde in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport die Thematik der Einrichtung eines Angebotes der sogenannten Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Kall erörtert. Als Anlage wird nunmehr der Entwurf einer Satzung für ein entsprechendes Betreuungsangebot vorgelegt. Diese enthält die dem Ausschuss in seiner Sitzung am 30.06.2005 vorgestellte Beitragsstaffelung, auf deren Basis die zu erwartenden Beitragseinnahmen kalkuliert wurden. Seitens des Kreisjugendamtes wurde angeregt, im Sinne einer kreisweit einheitlichen Gestaltung die Gebührensätze wie folgt festzulegen: Einkommensgruppe Jahresbruttoeinkommen Monatlicher Beitrag in € 1 2 3 4 5 bis 12.271,00 € bis 24.542,00 € bis 36.813,00 € bis 49.084,00 € über 49.084,00 € 19,00 33,00 65,00 90,00 100,00 Die daraus zu erwartenden Mehreinnahmen könnten zur Absicherung der Finanzierung des Projektes bzw. zur Erweiterung des Betreuungsangebotes um zusätzliche Angebote verwendet werden. Auf der anderen Seite könnten höhere Elternbeiträge aber auch die Zahl der Anmeldungen reduzieren. Da bei der Kalkulation des Betreuungsangebotes von einem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen von 410,-- Euro je Kind ausgegangen wurde, sich nach der Kalkulation aber voraussichtliche Einnahmen in Höhe von rd. 550,-- Euro je Kind ergeben, scheint eine weitere Anhebung der Elternbeiträge im Sinne einer breiteren Akzeptanz des Betreuungsangebotes gerade während der Einführungsphase nicht notwendig. Eine Darstellung der aus einer Änderung der Beitragssätze resultierenden Einnahmeveränderungen ist als Anlage beigefügt. Zugrunde gelegt wurde dieser Kalkulation die voraussichtliche Verteilung der Beitragszahler auf die einzelnen Beitragsgruppen, wobei darauf hingewiesen wird, dass die tatsächlichen Anmeldungen von der Kalkulation durchaus abweichen können. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 13.03.2006 – TOP 2 – vorberaten. Über das Ergebnis wird berichtet. Vorlagen-Nr. 15/2006 Seite 3 Vorlagen-Nr. 15/2006 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 15/2006 13.03.2006 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Offene Ganztagsschule; hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ in der vorgelegten Form zu verabschieden. Alternativ: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ mit der Maßgabe zu verabschieden, dass die in § 3 Abs. 3 aufgeführte Beitragsstaffelung durch folgende, vom Jugendamt des Kreises Euskirchen vorgeschlagene Beitragsstaffelung ersetzt wird: Einkommensgruppe Jahresbruttoeinkommen Monatlicher Beitrag in € 1 2 3 4 5 bis 12.271,00 € bis 24.542,00 € bis 36.813,00 € bis 49.084,00 € über 49.084,00 € 19,00 33,00 65,00 90,00 100,00 Vorlagen-Nr. 15/2006 Seite 5 Sachdarstellung: Bereits mehrfach wurde in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport die Thematik der Einrichtung eines Angebotes der sogenannten Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Kall erörtert. Als Anlage wird nunmehr der Entwurf einer Satzung für ein entsprechendes Betreuungsangebot vorgelegt. Diese enthält die dem Ausschuss in seiner Sitzung am 30.06.2005 vorgestellte Beitragsstaffelung, auf deren Basis die zu erwartenden Beitragseinnahmen kalkuliert wurden. Seitens des Kreisjugendamtes wurde angeregt, im Sinne einer kreisweit einheitlichen Gestaltung die Gebührensätze wie folgt festzulegen: Einkommensgruppe Jahresbruttoeinkommen Monatlicher Beitrag in € 1 2 3 4 5 bis 12.271,00 € bis 24.542,00 € bis 36.813,00 € bis 49.084,00 € über 49.084,00 € 19,00 33,00 65,00 90,00 100,00 Die daraus zu erwartenden Mehreinnahmen könnten zur Absicherung der Finanzierung des Projektes bzw. zur Erweiterung des Betreuungsangebotes um zusätzliche Angebote verwendet werden. Auf der anderen Seite könnten höhere Elternbeiträge aber auch die Zahl der Anmeldungen reduzieren. Da bei der Kalkulation des Betreuungsangebotes von einem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen von 410,-- Euro je Kind ausgegangen wurde, sich nach der Kalkulation aber voraussichtliche Einnahmen in Höhe von rd. 550,-- Euro je Kind ergeben, scheint eine weitere Anhebung der Elternbeiträge im Sinne einer breiteren Akzeptanz des Betreuungsangebotes gerade während der Einführungsphase nicht notwendig. Eine Darstellung der aus einer Änderung der Beitragssätze resultierenden Einnahmeveränderungen ist als Anlage beigefügt. Zugrunde gelegt wurde dieser Kalkulation die voraussichtliche Verteilung der Beitragszahler auf die einzelnen Beitragsgruppen, wobei darauf hingewiesen wird, dass die tatsächlichen Anmeldungen von der Kalkulation durchaus abweichen können.