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Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
15/2006
21.03.2006
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Offene Ganztagsschule;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen
der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom
13.03.2006 – Punkt 2 der Tagesordnung – beschließt der Rat, die beigefügte Satzung über
die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ zu erlassen.
Alternativ:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt der Rat, den von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf über die Erhebung
von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ dahingehend zu ändern, dass die in § 3 Abs. 3 aufgeführte Beitragsstaffelung durch folgende, vom
Jugendamt des Kreises Euskirchen vorgeschlagene Beitragsstaffelung ersetzt wird:
Einkommensgruppe
Jahresbruttoeinkommen
Monatlicher Beitrag in €
1
2
3
4
5
bis 12.271,00 €
bis 24.542,00 €
bis 36.813,00 €
bis 49.084,00 €
über 49.084,00 €
19,00
33,00
65,00
90,00
100,00
Unter Einbeziehung dieser Änderung beschließt der Rat, die beigefügte Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
zu erlassen.
Vorlagen-Nr. 15/2006
Seite 2
Sachdarstellung:
Bereits mehrfach wurde in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport die Thematik der Einrichtung eines Angebotes der sogenannten Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Kall erörtert.
Als Anlage wird nunmehr der Entwurf einer Satzung für ein entsprechendes Betreuungsangebot vorgelegt. Diese enthält die dem Ausschuss in seiner Sitzung am 30.06.2005 vorgestellte Beitragsstaffelung, auf deren Basis die zu erwartenden Beitragseinnahmen kalkuliert
wurden.
Seitens des Kreisjugendamtes wurde angeregt, im Sinne einer kreisweit einheitlichen Gestaltung die Gebührensätze wie folgt festzulegen:
Einkommensgruppe
Jahresbruttoeinkommen
Monatlicher Beitrag in €
1
2
3
4
5
bis 12.271,00 €
bis 24.542,00 €
bis 36.813,00 €
bis 49.084,00 €
über 49.084,00 €
19,00
33,00
65,00
90,00
100,00
Die daraus zu erwartenden Mehreinnahmen könnten zur Absicherung der Finanzierung des
Projektes bzw. zur Erweiterung des Betreuungsangebotes um zusätzliche Angebote verwendet werden. Auf der anderen Seite könnten höhere Elternbeiträge aber auch die Zahl
der Anmeldungen reduzieren.
Da bei der Kalkulation des Betreuungsangebotes von einem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen von 410,-- Euro je Kind ausgegangen wurde, sich nach der Kalkulation
aber voraussichtliche Einnahmen in Höhe von rd. 550,-- Euro je Kind ergeben, scheint eine
weitere Anhebung der Elternbeiträge im Sinne einer breiteren Akzeptanz des Betreuungsangebotes gerade während der Einführungsphase nicht notwendig.
Eine Darstellung der aus einer Änderung der Beitragssätze resultierenden Einnahmeveränderungen ist als Anlage beigefügt. Zugrunde gelegt wurde dieser Kalkulation die voraussichtliche Verteilung der Beitragszahler auf die einzelnen Beitragsgruppen, wobei darauf
hingewiesen wird, dass die tatsächlichen Anmeldungen von der Kalkulation durchaus abweichen können.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur
und Sport am 13.03.2006 – TOP 2 – vorberaten. Über das Ergebnis wird berichtet.
Vorlagen-Nr. 15/2006
Seite 3
Vorlagen-Nr. 15/2006
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
15/2006
13.03.2006
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Offene Ganztagsschule;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen
der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich“ in der vorgelegten Form zu verabschieden.
Alternativ:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich“ mit der Maßgabe zu verabschieden, dass die in § 3 Abs. 3 aufgeführte Beitragsstaffelung durch folgende, vom Jugendamt des Kreises Euskirchen vorgeschlagene
Beitragsstaffelung ersetzt wird:
Einkommensgruppe
Jahresbruttoeinkommen
Monatlicher Beitrag in €
1
2
3
4
5
bis 12.271,00 €
bis 24.542,00 €
bis 36.813,00 €
bis 49.084,00 €
über 49.084,00 €
19,00
33,00
65,00
90,00
100,00
Vorlagen-Nr. 15/2006
Seite 5
Sachdarstellung:
Bereits mehrfach wurde in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport die Thematik der Einrichtung eines Angebotes der sogenannten Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Kall erörtert.
Als Anlage wird nunmehr der Entwurf einer Satzung für ein entsprechendes Betreuungsangebot vorgelegt. Diese enthält die dem Ausschuss in seiner Sitzung am 30.06.2005 vorgestellte Beitragsstaffelung, auf deren Basis die zu erwartenden Beitragseinnahmen kalkuliert
wurden.
Seitens des Kreisjugendamtes wurde angeregt, im Sinne einer kreisweit einheitlichen Gestaltung die Gebührensätze wie folgt festzulegen:
Einkommensgruppe
Jahresbruttoeinkommen
Monatlicher Beitrag in €
1
2
3
4
5
bis 12.271,00 €
bis 24.542,00 €
bis 36.813,00 €
bis 49.084,00 €
über 49.084,00 €
19,00
33,00
65,00
90,00
100,00
Die daraus zu erwartenden Mehreinnahmen könnten zur Absicherung der Finanzierung des
Projektes bzw. zur Erweiterung des Betreuungsangebotes um zusätzliche Angebote verwendet werden. Auf der anderen Seite könnten höhere Elternbeiträge aber auch die Zahl
der Anmeldungen reduzieren.
Da bei der Kalkulation des Betreuungsangebotes von einem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen von 410,-- Euro je Kind ausgegangen wurde, sich nach der Kalkulation
aber voraussichtliche Einnahmen in Höhe von rd. 550,-- Euro je Kind ergeben, scheint eine
weitere Anhebung der Elternbeiträge im Sinne einer breiteren Akzeptanz des Betreuungsangebotes gerade während der Einführungsphase nicht notwendig.
Eine Darstellung der aus einer Änderung der Beitragssätze resultierenden Einnahmeveränderungen ist als Anlage beigefügt. Zugrunde gelegt wurde dieser Kalkulation die voraussichtliche Verteilung der Beitragszahler auf die einzelnen Beitragsgruppen, wobei darauf
hingewiesen wird, dass die tatsächlichen Anmeldungen von der Kalkulation durchaus abweichen können.