Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
64/2005
23.05.2005
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Ausgabenverlauf Sozialhilfe
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 01.04.2005
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben 01.04.2005 beantragt die SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Kall eine
Übersicht, aus der hervorgeht, wie sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger/innen in der
Gemeinde Kall mit in-Kraft-Treten der sog. Hartz-IV-Gesetzgebung entwickelt hat.
Zum 01.01.2005 ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - in Kraft getreten. Leistungen nach dem SGB II erhalten erwerbsfähige hilfebedürftige Personen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr und die Personen, die mit
ihnen in Bedarfsgemeinschaft leben.
Im Gemeindegebiet Kall bezogen zum 31.12.2004 115 Bedarfsgemeinschaften Sozial- hilfe. Die monatliche Aufwendungen betrugen ca. 60.000 Euro - Leistungen nach dem SGB II Sozialgeld - beziehen ab 01.01.2005 107 Bedarfsgemeinschaften.
Es ist somit ein Rückgang der Sozialhilfeempfänger um 93 % zu verzeichnen. Ab dem
01.01.2005 wird Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - nach dem Sozialgesetzbuch XII
(SGB II) gezahlt. Zum 01.01. 2005 konnte im Gemeindegebiet ein Rückgang der Sozialhilfeempfänger von 93 % verzeichnet werden. Zwischenzeitlich erhalten 16 Bedarfsgemeinschaften Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. - monatliche Aufwendungen in Höhe
von ca. 6.000 Euro -.