Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 19. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009)
am 14.06.2007:
6.
Ausgliederung des kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein
Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie Rückführung von Teilen
des Eigenkapitals des Abwasserwerkes
RM Fiedler erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese zu diesem TOP die Zustimmung erteilen werde, er
jedoch kurz deren Position erläutern wolle. In 2 Veranstaltungen, in denen Wirtschaftsprüfer über die
Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) informiert haben, seien als Hilfsmittel
zu dieser Problematik zum einen die Ausgliederung des Gebäudemanagements, zum anderen die
Rückführung von Eigenkapital des Abwasserwerkes in den Kernhaushalt genannt worden. Weiter sei
erläutert worden, dass eine Umstellung und eine Sanierung des Haushaltes ca. 8-10 Jahre in Anspruch
nehmen werde; ohne Inanspruchnahme dieser Hilfsmittel sei ein Abrutschen in die Haushaltssicherung
in 2-3 Jahren zu erwarten. Deshalb, so RM Fiedler weiter, müssen zwingend Mittel in die Haushaltskonsolidierung fließen. Ein Abweichen von der geplanten Vorgehensweise werde die CDU-Fraktion
keinesfalls zulassen.
RM Hachmeister führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Ausgliederung des Gebäudemanagements als Chance sehe, ökologische Belange dauerhaft festzuschreiben und Gebäude nachhaltig aufzurüsten. Er ergänzt weiter, dass seine Fraktion auf entsprechende Bestimmungen in den
betreffenden Satzungen achten werde. Daneben sehe er aber noch Möglichkeiten für Investitionen, wie
z.B. für die Erweiterung der Felix-Fechenbach-Gesamtschule.
RM Frau Asemissen führt aus, dass sie den durch den Wirtschaftsprüfer, Herrn Doktorczyk, gemachten
Ausführungen zustimme, jedoch in der zu diesem TOP gemachten Vorlage eine Diskrepanz zwischen
der Sachdarstellung und dem Beschlussvorschlag sehe. Weiter erläutert sie, dass sie eine Rückführung
von Eigenkapital des Abwasserwerkes an den Kernhaushalt für sinnvoll erachte, sie es jedoch nicht unterstützen könne, diese Mittel –wie lt. Sachdarstellung vorgeschlagen und ihrer Ansicht nach bereits
geschehen- schon jetzt zu verplanen. Investitionen bedeuten eine Erhöhung der Verluste und RM Frau
Asemissen warnt deshalb in diesem Zusammenhang vor einem leichtfertigen Verplanen der vorhandenen Mittel.
Dagegen sieht RM Puchert-Blöbaum durch die Rückführung von Eigenkapital des Abwasserwerkes an
den Kernhaushalt neue Handlungsspielräume gegeben, die seiner Ansicht nach auch genutzt werden
sollten. Hierdurch könnten bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden, jedoch sollten die Mittel auch
zur Entschuldung eingesetzt werden.
Hinsichtlich des in der Niederschrift der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom
24.05.2007 formulierten Beschlussvorschlages schlägt er vor, die in dem Absatz zuvor von RM Fiedler
gemachten Ergänzungen hinsichtlich des Halbsatzes „Den verwaltungsseitig vorgeschlagenen Maßnahmen wird zugestimmt, ...“ aufzunehmen. Der Rat stimmt dieser Vorgehensweise zu.
Gerichtet an RM Hachmeister gibt RM Gräfe zu bedenken, dass seiner Ansicht nach die Ausgliederung
des Gebäudemanagements hinsichtlich der Umsetzung ökologischer Ziele keine Vorteile biete, da diese jederzeit durch entsprechende Beschlussfassung des Rates erfolgen könnten.
RM Hachmeister entgegnet, dass generelle Festschreibungen getroffen werden könnten, die Einzelregelungen überflüssig machen und das gesamte Verfahren vereinfachen würden.
Im Folgenden macht RM Dr. Bruck in Bezug auf die Ausführungen von RM Frau Asemissen deutlich,
dass nur ein kleiner Teil des entnommenen Eigenkapitals des Abwasserwerkes für Investitionen verwendet werden solle.
Des Weiteren richtet er an die CDU-Fraktion die Frage, ob diese den Raumbedarf der FelixFechenbach-Gesamtschule nicht beseitigen möchte.
Hinsichtlich des letztgenannten Punktes verweist BM Schemmel auf die Formulierung der Niederschrift
des Haupt- und Finanzausschusses „... auf Grundlage der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Maßnahmen...“.
RM Frau Asemissen stellt klar, dass für sie sehr wohl eine zeitgemäße Ausstattung der Schule von großer Bedeutung sei und dies keinesfalls den Ansatz ihrer Argumentation gebildet habe. Weiter erläutert
sie –auch Bezug nehmend auf die am Vortag in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und
Sport geführte Diskussion-, dass es ihr in dieser Angelegenheit um die Vorgehensweise gehe. Diese
solle gut durchdacht werden; ebenso müsse zunächst der Raumbedarf festgestellt werden, bevor der
Planungsauftrag für das Projekt vergeben werde. Nur so könne ihrer Meinung nach erreicht werden,
dass eine solide Finanzplanung zu Grunde gelegt und eine Überschuldung verhindert werde. Abschließend betont sie, dass sie keinesfalls gegen eine Schulerweiterung sei.
Im Folgenden wendet sich RM Fiedler an RM Dr. Bruck und betont, dass nach Ansicht seiner Fraktion
Investitionen die Ausnahmen bilden sollten und die hierfür notwendigen Mittel lt. Beschlussempfehlung
durch den jeweils zuständigen Fachausschuss bzw. den Rat freigegeben werden müssen. Auch seine
Fraktion unterstütze die Erweiterung der Felix-Fechenbach-Gesamtschule, sofern sie auf einem vernünftigen Konzept basiere.
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.05.2007 mit vorgenanntem
Zusatz fasst der Rat folgenden Beschluss:
a) Der Ausgliederung des kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2008 wird zugestimmt.
b) Ebenfalls mit Wirkung vom 01.01.2008 wird der Rückführung von Teilen des Eigenkapitals aus
dem Abwasserwerk in Höhe von 9 Mio. Euro die Zustimmung erteilt. Den verwaltungsseitig vorgeschlagenen Maßnahmen wird zugestimmt, über die Höhe der einzelnen Investitionen entscheiden die zuständigen Fachausschüsse bzw. der Rat im Einzelfall. Die verbleibenden liquiden Mittel werden zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung einerseits für die Ablösung
vorhandener Kassenkredite bzw. zur Zwischenfinanzierung der Landes- und Beitragsmittel
für die Durchführung der Ortskernsanierung verwendet sowie andererseits zinsbringend
angelegt, um im Falle nicht vorhersehbarer negativer Hauhaltsentwicklungen (Einnahmeausfälle/Ausgabenmehrbedarf) rechtzeitig und vorrangig einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gegensteuern zu können.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -