Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 08.03.2007:
6.
Beratung über den Stellenplanentwurf und Beschlussempfehlung an den Rat
Eingangs stellt Kämmerer Lange fest, dass der Stellenplan der Gemeinde Leopoldshöhe für das
Haushaltsjahr 2007 auf den Seiten 215 – 219 im Haushaltsplanentwurf dargestellt wird. Im Folgenden
informiert er die Ausschussmitglieder darüber, dass es im Bereich der Tariflich Beschäftigten einen
Stellenrückgang gebe. Bei den Beamten sei eine weitere Stelle der Besoldungsgruppe A 7 des
mittleren Dienstes mit einem Stellenanteil von 0,5 ausgewiesen worden, so Kämmerer Lange weiter.
Hierbei handele es sich um die Stelle „Rentenberatung“, deren Besetzung (mit Wirkung vom
01.01.2007) der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe bereits in seiner Sitzung am 09. November 2006
beschlossen hat. In diesem Zusammenhang gibt Kämmerer Lange sodann bekannt, dass die
Bezirksregierung die erforderliche Zustimmung über die Vergleichbarkeit der Stellen nach § 12 Abs. 2
und 4 i. V. m. § 67 Abs. 2 der Laufbahnverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erteilt hat.
Weiterhin führt Kämmerer Lange aus, dass sich die Erhöhung der Stellenanteile der Besoldungsgruppe
A 9 des mittleren Dienstes um 0,65 aus den Umstrukturierungsmaßnahmen im August des letzten
Jahres ergibt. Seinerzeit sei die Stelle der Standesbeamtin neu besetzt worden, was sich nun – wie in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08. Juni 2006 mitgeteilt – auf den Stellenplan 2007
im Beamtenbereich auswirke.
Auf Nachfrage von AM Kahler erläutert Kämmerer Lange, dass der KU-Vermerk bei einer Stelle der
Besoldungsgruppe A 14 des höheren Dienstes darin begründet sei, dass hier derzeit ein straf- und
disziplinarrechtliches Verfahren laufe. Auf weitere Nachfrage von AM Kahler stellt Kämmerer Lange
sodann fest, dass es für die Streichung des KU-Vermerkes eines Ratsbeschlusses bedarf.
AM Hachmeister fragt im Folgenden nach, ob bereits geklärt sei, ob diese Stelle nach Beendigung des
Verfahrens wieder besetzt werden soll. Sollte dies nicht der Fall sein, so könne man den KU-Vermerk
doch auch in einen KW-Vermerk umwandeln, so AM Hachmeister weiter. Kämmerer Lange erklärt
daraufhin, dass über die weitere Verfahrensweise dann zu entscheiden ist, wenn die Straf- und
Disziplinarverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind. Zurzeit gibt es zu dem KU-Vermerk keine
Alternative, da die Stelle bis auf weiteres vorgehalten werden müsse.
Beschluss:
Abschließend empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, dem
Stellenplanentwurf 2007 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
- 9 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -