Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 08.03.2007:
4.
Ortskernsanierung
4.4 Bildung von Abschnitten im Rahmen der geplanten Ortskern-Sanierung gemäß § 2 der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) für das Land NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 17. Oktober 1984
Eingangs erläutert BM Schemmel anhand der Vorlage die Notwendigkeit, im Rahmen der geplanten
Ortskernsanierung Abschnitte zu bilden.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt sodann dem Rat, für die Abrechnung der
Erschließungsbeiträge folgende „Abschnitte“ gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NRW für städtebauliche Maßnahmen
der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 zu beschließen:
1. Herforder Straße (Flurstück 1514, Flur 2 Gemarkung Leopoldshöhe) ab Ausbauende Kreisel
Schulzentrum bis zur Ampelanlage.
2. Schötmarsche Straße / Hauptstraße (Flurstücke 1718, 1811 tlw., Flur 1 Gemarkung Leopoldshöhe)
ab Einmündung Neue Straße bis zur Einmündung der Straße Am Doktorkamp.
3. Krentruper Straße (Flurstück 1717, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) von der Einmündung
Schötmarsche Straße bis zum Ausbauende.
Beratungsergebnis:
- 9 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 6 Enthaltung(en) -