Daten
Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 22.01.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Donnerstag, den 17.12.2009 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
5.
Planfeststellung Kiesabgrabung Wesseling/ Brühl
hier: Planfeststellung gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verfahrenseinleitung zur Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses
Vorlagennummer: 218/2009
1. Der Rat beschließt die Verfahrenseinleitung zur Änderung des für das Plangebiet „Kiesab-grabung Wesseling/ Brühl“ geltenden Planfeststellungsbeschlusses vom 14.12.1998 (in der derzeit gültigen Fassung) gemäß § 31 WHG, entsprechend der Zuständigkeit der Stadt Wesseling als Inhaberin des Planfeststellungsbescheides, für das im Stadtgebiet Brühl liegende
Plangebiet (vgl. Übersichtsplan).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einvernehmen der Stadt Brühl zur Verfahrenseinleitung
gemäß § 31 WHG für das im Stadtgebiet Brühl liegende Plangebiet herzustellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den zur Verfahrenseinleitung erforderlichen Antrag bei der
Planfeststellungsbehörde (Rhein- Erft- Kreis) einzureichen.
20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung(en)