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Beschlusstext (Planfeststellung Kiesabgrabung Wesseling/ Brühl hier: Planfeststellung gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Verfahrenseinleitung zur Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Beschlusstext (Planfeststellung Kiesabgrabung Wesseling/ Brühl
hier: Planfeststellung gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
        Verfahrenseinleitung zur Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 22.01.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Donnerstag, den 17.12.2009 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. Planfeststellung Kiesabgrabung Wesseling/ Brühl hier: Planfeststellung gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Verfahrenseinleitung zur Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses Vorlagennummer: 218/2009 1. Der Rat beschließt die Verfahrenseinleitung zur Änderung des für das Plangebiet „Kiesab-grabung Wesseling/ Brühl“ geltenden Planfeststellungsbeschlusses vom 14.12.1998 (in der derzeit gültigen Fassung) gemäß § 31 WHG, entsprechend der Zuständigkeit der Stadt Wesseling als Inhaberin des Planfeststellungsbescheides, für das im Stadtgebiet Brühl liegende Plangebiet (vgl. Übersichtsplan). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einvernehmen der Stadt Brühl zur Verfahrenseinleitung gemäß § 31 WHG für das im Stadtgebiet Brühl liegende Plangebiet herzustellen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den zur Verfahrenseinleitung erforderlichen Antrag bei der Planfeststellungsbehörde (Rhein- Erft- Kreis) einzureichen. 20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung(en)