Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 22. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 23.08.2007:
7.
Bebauungsplan Nr. 01 / 06 „Gewerbegebiet Asemissen“
hier: Diskussion über die Änderungspunkte des Bebauungsplanes
Die Verwaltung spricht immer von einem „Gewerbepark“ in Asemissen, so AM Dr. Bruck, dass passe
nicht mit den jetzt geplanten Streichungen der grünordnerischen Festsetzungen. Die Fraktion Bündnis
90/ Die Grünen ist gegen die Herausnahme der grünordnerischen Festsetzungen.
AM Asemissen erkundigt sich, wer für die Pflege der Ausgleichsflächen in diesem Gebiet zuständig sei.
Teilweise befänden sich diese Flächen in einem erbärmlichen Zustand. Dies sei Aufgabe der
Gemeinde, so FBL Oortman, allerdings seien alle Ausgleichsflächen noch nicht angelegt bzw. endgültig
bepflanzt.
Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt abgestimmt:
In der Gesamtbetrachtung ist festzustellen, dass überwiegend die grünordnerischen Festsetzungen
sich schwer realisieren ließen. Bis auf einige Einzelfälle, die insbesondere die Baugrenze und die
Stellplätze betrafen, sind die Festsetzungen zum Bauplanungs- / Bauordnungsrecht in der Praxis
bestätigt worden. Von daher bietet sich nachfolgende Beschlussempfehlung an.
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt:
1. folgende Änderungen vorzunehmen:
- Übernahme der gesamten Straßenverkehrsflächen, einschließlich der Fußwegeverbindungen
- Übernahme der Verlegung der B 66, wodurch bisherige Freiflächen in gewerbliche Bauflächen umgewandelt werden könnten
- Erweiterung von zwei Gewerbebetrieben, wodurch die Baugrenzen verschoben werden müssen
1. Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 179, 220 dabei ist der Fußweg / Wirtschaftsweg zu
beachten
2. Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 178, 220 (Umwandlung öffentliche Grünfläche in überbaubare Fläche)
- Erweiterung der überbaubaren Flächen
1. Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 220, 83, da die reservierte Fläche für eine eventuelle
Erschließung nicht mehr benötigt wird, dabei Beachtung des Fußweges
2. Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 201 und Gemarkung Asemissen, Flur 2, Flurstück 1627
aufgrund der Herausnahme des Wendehammers, die bestehende Kanaltrasse ist dabei zu sichern
2. die grünordnerischen Festsetzungen für die 4 . Änderung wie folgt zu formulieren:
- „Über die Forderung des § 9 Abs. 1 BauO NRW (s. Anlage) hinaus sind die gesamten außerhalb der
Baugrenzen liegenden Flächen gärtnerisch anzulegen und (mit Ausnahme der Sichtdreiecke) mit
Pflanzen gem. der Liste zu bepflanzen. Mit Stellung des Bauantrages ist vom Bauherrn ein
ist
-
Bepflanzungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Spätestens ein Jahr nach der Gebrauchsabnahme
die Durchführung der Bepflanzung nachzuweisen.“
Liste für außerhalb der Baugrenzen liegenden Fläche, die gärtnerisch anzulegen sind: Hartriegel
(Cornus sanguinea); Haselstrauch (Corylus avellana); Weißdorn (Crataegus monogyna);
Pfaffenhütchen (Euonymus europaea); Hundsrose (Rosa canina); Holunder (Sambucus nigra);
Schneeball (Viburnum opulus); Esche (Fraxinus excelsior) ;Hainbuche (Carpinus betulus);
Vogelbeere (Sorbus aucuparia)
„Je angefangene 5 Stellplätze auf den privaten Grundstücksflächen ist ein Laubbaum gem. der Liste
als Hochstamm, 3 x verschult, mit einem Stammumfang von 16 – 18 cm zu pflanzen“.
Liste Laubgehölze für Parkplätze: Acer campestre, Carpinus betulus, Sorbus aria, Sorbus
aucuparia, Sorbus intermedia.
- „In den nicht überbaubaren Grundstücksflächen können ausnahmsweise Stellplätze zugelassen
werden“.
Beratungsergebnis:
- 14 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -