Daten
Kommune
Kall
Größe
21 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
165/2006
16.11.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 11
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Ortsteil Urft, HermannJosef-Haus)
a)
b)
Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 ( 2 ) BauGB
Beschluss über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kall
Beschlussvorschlag:
a)
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vom 14.11.2006 - TOP 3 -, den
Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen
zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2006 - TOP 3 -, die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kall und stimmt der Begründung einschließlich Umweltbericht zu.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kall wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist
Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 165/2006
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 21. März 2006 die Aufstellung der 27.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Ortsteil Urft, Hermann-JosefHaus) für die Errichtung eines „Biomasse-Heizkraftwerkes“ gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB beschlossen.
Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 (1) BauGB –
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 (1) BauGB – frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18. April bis einschließlich
12. Mai 2006. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10. April 2006 frühzeitig am Verfahren beteiligt und gleichzeitig aufgefordert, auch
im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB Stellung zu nehmen.
Nach Abschluss des Vorverfahrens und aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27. Juni 2006 –
Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – fand die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 28. August bis einschließlich 29. September 2006 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15. August
2006 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Des Weiteren wurden die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich
der Stellungnahmen und der Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der
beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme
zum Verfahren eingegangen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung der Flächennutzungsplanänderung bzw.
der Begründung einschließlich Umweltbericht entnommen werden. Diese Unterlagen waren
der Einladung zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 14.11.2006 als
Anlagen 3 und 4 beigefügt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
14.11.2006 - TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 165/2006
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 165/2006
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
165/2006
14.11.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Ortsteil Urft, HermannJosef-Haus)
a)
Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 ( 2 ) BauGB
b)
Beschluss über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kall
Beschlussvorschlag:
a)
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung
sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall zu beschließen und der Begründung
einschließlich Umweltbericht zuzustimmen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kall wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist
Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 165/2006
Seite 5
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 21. März 2006 die Aufstellung der 27.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Ortsteil Urft, Hermann-JosefHaus) für die Errichtung eines „Biomasse-Heizkraftwerkes“ gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB beschlossen.
Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 (1) BauGB –
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 (1) BauGB – frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18. April bis einschließlich
12. Mai 2006. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10. April 2006 frühzeitig am Verfahren beteiligt und gleichzeitig aufgefordert, auch
im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB Stellung zu nehmen.
Nach Abschluss des Vorverfahrens und aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27. Juni 2006 –
Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – fand die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 28. August bis einschließlich 29. September 2006 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15. August
2006 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Des Weiteren wurden die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich
der Stellungnahmen und der Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der
beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme
zum Verfahren eingegangen.
Einzelheiten der Planung können der beigefügten Verkleinerung der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 3) bzw. der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) entnommen werden.