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Beschlußtext (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Königskamp" hier: Herausnahme eines Stichweges )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Königskamp"
hier:   Herausnahme eines Stichweges ) Beschlußtext (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Königskamp"
hier:   Herausnahme eines Stichweges )

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 22. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 23.08.2007: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Königskamp" hier: Herausnahme eines Stichweges AV Puchert-Blöbaum fasst die Vorlage der Verwaltung kurz zusammen. Er fügt hinzu, dass der Eigentümer sich an einen Anwalt gewandt habe und dieser schriftlichen Kontakt zum Ausschussvorsitzenden und dem Stellvertreter des Hochbau- und Planungsausschusses aufgenommen habe. Der Anwalt, so AV Puchert-Blöbaum, vertrete die Auffassung, die Gemeinde hätte deutlich gemacht, dass sie an der Straßenfläche interessiert sei und deshalb bereits Grundstücksverhandlungen geführt. Der Eigentümer habe dann -ohne Auftrag und Kostenbeteiligung der Gemeinde- den Gutachterausschuss des Kreises Lippe beauftragt, das Flurstück zu bewerten. Er sei nun mehr der Meinung, die Gemeinde müsse ihm jetzt zu dem ermittelten Wert das Grundstück abkaufen. Das Ergebnis dieser Bewertung sei allerdings von Seiten der Gemeinde nicht nachvollziehbar, da der Wert erheblich über dem Durchschnittswert von Straßenflächen in Leopoldshöhe liegt. FBL Oortman führt weiter aus, die Gemeinde habe einen Fachanwalt konsultiert, welcher eine Kaufverpflichtung nicht bestätigt. Weiter macht FBL Oortman deutlich, dass ein Kaufvertrag in der Größenordnung von Seiten der Verwaltung nicht unterschrieben werde, zumal dieser Kaufpreis zu Lasten der anderen Anwohner gehe, da nachträglich eine Umlegung stattfinden müsse. Da diesbezüglich keine Einigung zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde erzielt werde, schlägt die Verwaltung, auch auf Anraten des Rechtsanwaltes, vor, den Bebauungsplan zu ändern. AM Pankoke gibt zu bedenken, dass der Bebauungsplan bereits seit Jahren rechtskräftig ist. Somit besteht eine Erschließungspflicht der Gemeinde. AM Asemissen ist der Auffassung, dass von dem Gutachterausschuss des Kreises Lippe eine richtige Beurteilung erwartet werden könne. In dem Zusammenhang kann sie nicht verstehen, dass die Gemeinde das Gutachten des Gutachterausschusses nicht akzeptiere. AM Fiedler schließt sich der Aussage an und zitiert aus einem Schreiben der Verwaltung an den Grundstückseigentümer. Seiner Meinung nach gehe aus diesem Schreiben unmissverständlich hervor, dass die Gemeinde die Fläche kaufen möchte und die Bewertung des Gutachterausschusses berücksichtigen werde. AV Puchert-Blöbaum widerspricht dem und ist der Auffassung, dass nicht damit gemeint sein könne, dass das Ergebnis des Gutachterausschusses bindend sei, sondern nur die Basis einer Bewertung. AM Dr. Bruck hält die Beurteilung eines Gutachterausschusses auch nicht für eine bindende Festsetzung sondern eher für einen Richtwert. Allerdings könne seine Fraktion nicht nachvollziehen, warum die Gemeinde überhaupt Verhandlungen aufgenommen habe, um die Fläche zu erwerben. Man wollte dem Eigentümer entgegen kommen. Dies habe sich im Nachhinein aber als Fehler herausgestellt, so FBL Oortman. AM Baltschun beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung. Er begründet dies damit, dass der Eigentümer als Zuhörer anwesend sei und die CDU-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung dafür nutzen möchte, mit dem Eigentümer persönlich zu sprechen. AV Puchert-Blöbaum unterbricht die Sitzung von 18.53 Uhr bis 18.57 Uhr. Im Anschluss fasst AM Baltschun das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer zusammen. Dieser sei seit 11 Jahren Eigentümer und die Gemeinde habe das Vorkaufsrecht damals nicht wahrgenommen. Im Rahmen des Endausbaues der Straße „Am Königskamp“ sei die Gemeinde mit Kaufabsichten auf ihn zugekommen. Aus diesem Grund habe er den Gutachterausschuss beauftragt, das Grundstück zu bewerten. Mit Schreiben vom 13.03.2007 sei von der Gemeinde bestätigt worden, das Ergebnis zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird die CDU-Fraktion die jetzige Vorgehensweise der Verwaltung nicht unterstützen. AM Dr. Bruck erklärt, dass kein öffentliches Interesse an diesem Stichweg bestehe und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen wird. AV Puchert-Blöbaum hält es für nicht fair, dass ein überhöhter Kaufpreis auf die anderen Anwohner als zusätzliche Erschließungskosten umgelegt werden müsse. Die SPD-Fraktion wird sich ebenfalls dem Verwaltungsvorschlag anschließen, so AV PuchertBlöbaum. Im Anschluss wird wie folgt abgestimmt: Beschluss: Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ wird im Bereich der oben genannten Flurstücke geändert. Ziel ist es, die auf dem Flurstück 244 vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche künftig als ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festzusetzen. Beratungsergebnis: - 8 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -