Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Sperrung des Verbindungsweges zwischen Thyssenstraße und Steinbusch; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,4 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Sperrung des Verbindungsweges zwischen Thyssenstraße und Steinbusch;
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 9,4 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 161/2006 14.11.2006 Federführung: Fachbereich II An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 Sperrung des Verbindungsweges zwischen Thyssenstraße und Steinbusch hier: Antrag der SPD-Fraktion Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, von einer Sperrung des Verbindungsweges zwischen Thyssenstraße und Steinbusch abzusehen. Sachdarstellung: Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kall beantragt mit Schreiben vom 29. September 2006, den Verbindungsweg zwischen Thyssenstraße und Steinbusch durch Anlegen eines Drängelgitters zu sperren. Der Antrag der SPD-Fraktion ist als Anlage beigefügt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, von einer Sperrung des Weges abzusehen, da es in der Vergangenheit in diesem Bereich nie zu Problemen gekommen ist und eine Notwendigkeit der Sperrung aus diesem Grunde nicht gesehen wird. Außerdem kann einer Sperrung mit einem Drängelgitter o.ä. nicht zugestimmt werden, da in einem solchen Fall eine ungehinderte Zufahrt von Feuerwehr usw. nicht mehr gewährleistet ist.