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Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) hier:Diskussion über die Erforderlichkeit des bisher festgesetzten Spielplatzes in der Hein-richstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,7 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
hier:Diskussion über die Erforderlichkeit des bisher festgesetzten Spielplatzes in der Hein-richstraße)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 22. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 23.08.2007: 4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) hier: Diskussion über die Erforderlichkeit des bisher festgesetzten Spielplatzes in der Heinrichstraße Sowohl die CDU-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sprechen sich für die 3. Alternative aus, die Fläche für einen möglichen Spielplatz kleiner vorzusehen, als sie im Bebauungsplan festgesetzt worden ist. AM Dudek fragt nach, ob ein Spielplatz im Zusammenhang mit der vorgesehenen Bauzeile auf der südlichen Seite der Schötmarsche Straße möglich sei. Grundsätzlich stimmt FBL Oortman dieser Möglichkeit zu. Im Zusammenhang mit dem Bau der Umgehungsstraße sei darüber gesprochen worden. Allerdings können diesbezüglich keine Zusagen oder Zeitangaben gemacht werden. Auf die Frage, ob nicht ein Bolzplatz ausreichend sei, erklärt TA Knipping, dass es mit den entstehenden Immissionen schwierig sei, eine Verträglichkeit zwischen Bolzplatz und Wohnbebauung zu erzielen. Hier müsse dann in jedem Fall ein Lärm- und Schallgutachten in Auftrag gegeben werden. Bei der Festsetzung eines Spielplatzes sei kein Gutachten erforderlich, da dieser perse durch die Baunutzungsverordnung als wohnverträglich eingestuft wird. AM Dudek erkundigt sich, ob der Hochbau- und Planungsausschuss für die Prüfung, hier: Notwendigkeit eines Spielplatzes, überhaupt zuständig sei. FBL Oortman weist darauf hin, dass es heute um einen Antrag auf Änderung eines Bebauungsplanes gehe. Diese Entscheidung liegt in der Zuständigkeit dieses Ausschusses. AM Grünert erkundigt sich, ob der Eigentümer konkrete Baupläne für die Fläche habe und ob ein Spielplatz mit einer Fläche von 600 m² auch für Kinder zwischen 10 und 12 Jahren ausreichend sei. FBL Oortman erinnert daran, dass die Fläche seit Jahren im Bebauungsplan als Spielplatzfläche ausgewiesen sei und bisher kein Bedarf von Seiten der Gemeinde signalisiert worden ist. Dies sei mit ein Grund, warum der Grundstückseigentümer jetzt den Antrag auf Änderung gestellt habe. Auf die Frage, ob 600 m² für einen Spielplatz ausreichend seien, antwortet TA Knipping, dass es sich dabei um eine derzeit typische Spielplatzgröße handele. Dies sei vom Sachbearbeiter, Herrn Offel, im Vorfeld bestätigt worden. AV Puchert-Blöbaum und AM Hanning schlagen vor, da kein konkreter Bauwunsch vorliegt, die Fläche im Bebauungsplan nicht zu ändern und somit zu sichern. In regelmäßigen Abständen könne der Bedarf abgefragt werden. Nach einer kurzen weiteren Diskussion sind die Ausschussmitglieder der Meinung, die Verwaltung solle mit dem Eigentümer über die 3. Alternative sprechen. Sodann wird wie folgt abgestimmt: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Gespräch mit dem Eigentümer des Flurstückes 1040 zu führen. Dabei soll geklärt werden, ob die Bereitschaft besteht, eine Teilfläche des Flurstückes für die Errichtung einer Spielfläche zur Verfügung zu stellen. Beratungsergebnis: - einstimmig -