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Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier:-Weitere Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellung-nahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Be-lange -Erneuter Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier:-Weitere Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellung-nahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Be-lange
-Erneuter Auslegungsbeschluss)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 22. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 23.08.2007: 3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: - Weitere Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentli cher Belange - Erneuter Auslegungsbeschluss Die CDU-Fraktion ist erstaunt, so AM Pankoke, dass der Eigentümer bereit sei, 600 m² für einen Spielplatz von seiner möglichen Wohnbaufläche abzugeben. Er erkundigt sich, ob es bereits vertragsähnliche Bindungen zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Leopoldshöhe gibt. TA Knipping verneint dies. Bisher sei ein Gespräch geführt worden, an welchem der Grundstückseigentümer, der Bürgermeister, Herr Schemmel, und sie selber teilgenommen haben. In dem Gespräch sei der Eigentümer mit der vorliegenden Konzeption einverstanden gewesen und habe mündlich zugestimmt. AM Dr. Bruck fragt nach, mit welchen Kosten die Gemeinde bei einem Grundstückskauf rechnen müsse und ob nachträglich Erschließungsbeiträge für die Anwohner berechnet werden. TA Knipping erklärt, dass über Grundstücksangelegenheiten, hier über den Kaufpreis, im öffentlichen Sitzungsteil keine Ausführungen gemacht werden können. Hinsichtlich der Beiträge ergänzt AM Pankoke, dass keine mehr berechnet werden, da alle Anlieger Ablösevereinbarungen abgeschlossen hätten und somit nicht mehr nachveranlagt werden können. AM Baltschun erkundigt sich, ob der Tagesordnungspunkt -vor einer Beschlussfassung- erst noch einmal im nichtöffentlichen Teil behandelt werden könne. Dies sei durchaus möglich, so FBL Oortman. AM Fiedler erklärt, dass die CDU-Fraktion es für sinnvoll halte, vor der Weiterführung des Verfahrens, eine schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers vorliegen zu haben. AV Puchert-Blöbaum schlägt vor, die Beratung heute im nichtöffentlichen Teil fortzuführen, anschließend in die Fraktionen zu verweisen und erst im nächsten Ausschuss einen Beschluss zu fassen. TA Knipping weist auf den vorliegenden Bauantrag hin, der bei dieser Vorgehensweise weiter ruhen müsse. Trotzdem stimmen die Mitglieder des Hochbau- und Planungsausschusses der vom AV empfohlenen Vorgehensweise zu. Beschluss: Die Beschlussfassung wird bis zur nächsten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vertagt. Beratungsergebnis: - einstimmig -