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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung Nr. 05, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; I. Aufstellungsbeschluss II. Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
04.11.08, 09:28
Aktualisiert
04.11.08, 09:28
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung Nr. 05, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.03.2008 23 Flächennutzungsplanänderung Nr. 05, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; I. Aufstellungsbeschluss II. Offenlegungsbeschluss (114/2008) I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich zu ändern. Die Änderung betrifft die Darstellung von Wohnbaufläche auf bisher im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellter Fläche für die Landwirtschaft. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Änderung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 05, Erftstadt- Konradsheim, Frenzenstraße. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planänderungsvorentwurfs die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB durchzuführen. Die V114/2008 wird in den Rat vertagt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)