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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 158, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
04.11.08, 09:28
Aktualisiert
04.11.08, 09:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 158, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
Offenlegungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.03.2008 24 Bebauungsplan Nr. 158, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; Offenlegungsbeschluss (115/2008) Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf inklusive Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 158, Erftstadt - Konradsheim, Frenzenstraße beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB durchzuführen. Die V115/2008 wird in den Rat vertagt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)