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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven- hier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten] Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) über die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,9 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
17.05.10, 17:59
Aktualisiert
17.05.10, 17:59
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten] Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) über die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes) Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten] Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) über die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag, den 15.04.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:25 Uhr TOP Betreff 3 Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshovenhier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten] Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) über die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes Verwaltungsseitig wird durch Herrn Köster die Thematik näher erläutert. Herr Dr. Kippels führt an, dass die eingegangenen Stellungnahmen im Wege der durchgeführten förmlichen Beteiligungsverfahren ordnungsgemäß in den Abwägungsprozess eingeflossen sind. Im Zuge dessen hofft er auf das Vertrauen der Bürgerschaft und einer nicht unnötig verkomplizierten Umsetzung. Herr Horn bittet um Auskunft, ob in Bezug auf die zukünftige Abwasserregelung der Aufbruch der zur Erschließung dienenden Straße(n) notwendig sein wird. Verwaltungsseitig wird durch Herrn Köster erklärt, dass zwecks Anbindung des zukünftigen Kanalnetzes eine genaue Aussage erst nach Erstellung der detaillierten Ausführungsplanung erfolgen kann, jedoch zumindest für den Anschluss einer Schmutzwasserleitung punktuelle bauliche Maßnahmen voraussichtlich nicht zu verhindern sein werden. Herr Giesen mahnt dazu, sämtliche Stellungnahmen insbesondere Bürgereingaben umfassend zu berücksichtigen und keinen unnötigen Zeitdruck aufzubauen. Herr Linden bittet ebenfalls darum, die Anwohnerinteressen strikt einzubinden. Herr Köster weist auf den lediglich vorbereitenden Charakter dieses Änderungsverfahrens hin. Die eindeutige und lückenlose Klärung von Detailfragen wird in der nötigen Tiefe und Ausführlichkeit auf Ebene des anstehenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 30a/Kaster erfolgen. Zudem wurden alle Eingaben in der Abwägung formal korrekt abgehandelt. Nach Beendigung der Wortbeiträge wird durch die Ausschussvorsitzende um Abstimmung zum Beschlussvorschlag gebeten. Beschluss: Zu a): Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg über die im Rahmen der erneuten Offenlage nach den Vorschriften des § 4a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum geänderten Teil der Planung eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. Anlage a) -Abwägungsliste- zu fassen. Zu b): Ferner empfiehlt er dem Rat der Stadt Bedburg, den abschließenden Beschluss (Feststellungsbeschluss) gem. § 6 BauGB für die 40. Änderung des FNP zu fassen und zur Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung Köln zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.04.2010 Seite 2