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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. (beschleunigte) Änderung -Teilgebiet an der „Rupperburg“ Ecke „Vetschauer Straße“- hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses [Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB])

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,8 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
17.05.10, 17:59
Aktualisiert
17.05.10, 17:59
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. (beschleunigte) Änderung
-Teilgebiet an der „Rupperburg“ Ecke „Vetschauer Straße“-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
[Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB]) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. (beschleunigte) Änderung
-Teilgebiet an der „Rupperburg“ Ecke „Vetschauer Straße“-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
[Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB])

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag, den 15.04.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:25 Uhr TOP Betreff 5 Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. (beschleunigte) Änderung -Teilgebiet an der „Rupperburg“ Ecke „Vetschauer Straße“hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses [Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB] Herr Giesen äußert Bedenken gegen die Änderung des bestehenden Planungsrechts, um den vorliegenden baurechtlichen Verstoß nachträglich zu legalisieren. Herr Dr. Kippels mahnt nicht außer Acht zu lassen, dass bereits nach „altem Recht“ durch den Rat der Stadt Bedburg ein Aufstellungsbeschluss am 11.12.2001 gefasst wurde, der formell jedoch nicht fortgeführt werden kann. Ferner sei zur Wahrung gewisser Umstände eine solche Vorgehensweise opportun und nicht unüblich. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41/Bedburg vom 11. Dezember 2001 aufzuheben und in Anwendung des beschleunigten Verfahrens, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), für die 4. beschleunigte Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 41/Bedburg zu fassen. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.04.2010 Seite 2