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Beschlusstext (Verpflichtung der dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden sachkundigen Einwohner (s.E.) gem. § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 4 GO NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,0 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
17.05.10, 17:59
Aktualisiert
17.05.10, 17:59
Beschlusstext (Verpflichtung der dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden sachkundigen Einwohner (s.E.) gem. § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 4 GO NRW)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag, den 15.04.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:25 Uhr TOP Betreff 2 Verpflichtung der dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden sachkundigen Einwohner (s.E.) gem. § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 4 GO NRW Die Ausschussvorsitzende bittet die Anwesenden sich von ihren Plätzen zu erheben und verpflichtet die anwesenden sachkundigen Einwohner (s.E.) zur gewissenhaften und verschwiegenen Wahrnehmung ihres Amtes. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss stellt fest, dass gem. Beschlusslage vom 23.02.2010 vier sachkundige Einwohner (s.E.) als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht dem Stadtentwicklungsausschuss angehören sollen. Daraufhin werden die anwesenden s.E. Hans-Jürgen Fittschen, Achim Krichel, Angela Lemm, Friedel Moritz sowie die stellvertretenden s.E. Dr. Axel Horstmann und Franz Anderhalten durch die Ausschussvorsitzende in ihr Amt eingeführt und zur gewissenhaften und gesetzmäßigen Wahrnehmung ihres Amtes verpflichtet. Die s.E. erklären durch Aufstehen und Nachsprechen der Verpflichtungsformel ihr Einverständnis. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung