Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
17.05.10, 17:59
Aktualisiert
17.05.10, 17:59
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Donnerstag, den 15.04.2010.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:25 Uhr
TOP
Betreff
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Bebauungsplan Nr. 39/ Bedburg, 2. beschleunigte Änderung
hier:
a)Fassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan
Nr. 39 / Bedburg, 2. beschleunigte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a
BauGB
b)Empfehlung zur Fassung des Beschlusses über die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Herr Köster führt an, dass man seitens der Verwaltung eine Anhäufung von
Vergnügungsstätten im Innenstadtbereich vermeiden möchte. Einer Ansiedlung von
Vergnügungsstätten kann jedoch nicht gänzlich entgegengehalten werden, dass damit
oftmals negative Folgeerscheinungen (Stichwort: „Trading-Down-Effekt“) verbunden
sind. Dabei dürfe nicht verkannt werden, dass solchen Betrieben (Vergnügungsstätten)
substanziell Raum zur Entwicklung zur Verfügung zu stellen ist. Aus diesem Grunde
befürwortet die Verwaltung der Ansiedlung im „Mühlenerftgelände“.
Herr Dr. Kippels entgegnet, dass man im Hinblick der kommenden Ansiedlung von
SANY nicht beabsichtigt, deren zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten im Vorfeld bereits
einzuschränken. In Wertung der vorhandenen und für produzierendes Gewerbe
höherwertigen/günstigeren Flächenausweisung GI (Industriegebiet) im Gegensatz zur
Diskussion stehenden Festsetzung mit GE (Gewerbegebiet) wird die CDU-Fraktion dem
Beschlussvorschlag zur Änderung des Planungsrechtes nicht zustimmen.
Zum Abschluss regt er an, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines
„Vergnügungsstättenkonzeptes“ zu beauftragen, in dem das gesamte Stadtgebiet
untersucht werden soll.
Herr Horn teilt die Zustimmung zur Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes mit. Die SPDFraktion schließt sich den zuvor gehörten Ausführungen an und wird der Änderung des
Planungsrechtes zur Ermöglichung der Spielhalle ebenfalls nicht zustimmen. Er
erkundigt sich bei der Verwaltung nach den wesentlichen Unterschieden zwischen den
Gebietsausweisungen GI und GE.
Herr Köster führt an, dass der wesentliche Unterschied zwischen einem GI und einem
GE insbesondere im Zulässigkeitsmaßstab von stark emittierenden Betrieben liegt. So
sind in einem GI z.B. höhere Lärmimmissionswerte zulässig. Ein Industriegebiet (GI)
dient vorwiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die in anderen Gebieten
unzulässig sind (siehe hierzu §§ 8 und 9 BauNVO NRW). Als weitere Beispiele für ein in
einem GE zulässigen Vorhaben, welches in einem GI nicht zulässig ist, nennt er
Anlagen für sportliche Zwecke und im Wege der ausnahmsweisen Zulässigkeit,
Vergnügungsstätten.
Herr Krichel fragt an, ob durch eine Änderung der Gebietsausweisung Auswirkungen auf
den Grundstückswert verbunden sind.
Herr Köster bejaht die Frage und weist darauf hin, dass im Regelfall davon auszugehen
ist, dass der Wert eines Grundstücks in einem GI höher einzustufen ist.
Herr Dr. Kippels fügt hinzu, dass gerade im Hinblick sicherheitstechnischer Fragen
(„soziale Kontrolle“) Konflikte nicht ausgeschlossen werden können. Über dem hinaus
sieht er keinen Ansiedlungsdruck, da bereits Spielhallen in Bedburg vorhanden sind.
Ausschussvorsitzende Steinhäuser stellt Einvernehmen bei den Fraktionen fest, dem
Beschlussvorschlag nicht zu folgen und die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept
hinsichtlich der Steuerungs- und Ansiedlungsmöglichkeiten von Vergnügungsstätten zu
erstellen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Antrag zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 39/Bedburg abzulehnen.
Ferner beauftragt er die Verwaltung mittelfristig mit der Entwicklung eines
Gesamtkonzeptes zur möglichen Ansiedlung von Vergnügungsstätten insbesondere
von Spielhallen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.04.2010
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