Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
18.05.09, 06:42
Aktualisiert
18.05.09, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.03.2009
21
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, E. - Liblar, Seestraße;
Beschluss über die Einleitung des förmlichen Aufhebungsverfahrens (109/2009)
I. Gemäß §§ 2, 3, 4 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I
S. 3316) wird beschlossen, für den rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 139, E. –
Liblar, Seestraße, einschließlich des Durchführungsvertrages, ein förmliches Aufhebungsverfahren
einzuleiten.
Der Planbereich ist aus dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, ersichtlich.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird
beschlossen, im Rahmen des Aufhebungsverfahrens die Offenlage des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 139, E. – Liblar, Seestraße, einschließlich des Durchführungsvertrages, gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Dem Aufhebungsverfahren ist eine Begründung beigefügt.
Die V109/2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)