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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, E. - Liblar, Seestraße; Beschluss über die Einleitung des förmlichen Aufhebungsverfahrens)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
18.05.09, 06:42
Aktualisiert
18.05.09, 06:42
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, E. - Liblar, Seestraße;
Beschluss über die Einleitung des förmlichen Aufhebungsverfahrens)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.03.2009 21 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, E. - Liblar, Seestraße; Beschluss über die Einleitung des förmlichen Aufhebungsverfahrens (109/2009) I. Gemäß §§ 2, 3, 4 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, für den rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 139, E. – Liblar, Seestraße, einschließlich des Durchführungsvertrages, ein förmliches Aufhebungsverfahren einzuleiten. Der Planbereich ist aus dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, ersichtlich. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird beschlossen, im Rahmen des Aufhebungsverfahrens die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 139, E. – Liblar, Seestraße, einschließlich des Durchführungsvertrages, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Dem Aufhebungsverfahren ist eine Begründung beigefügt. Die V109/2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)