Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
18.05.09, 06:42
Aktualisiert
18.05.09, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.03.2009
22
Bebauungsplan Nr. 161, E. - Liblar, Seestraße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss (110/2009)
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird
beschlossen, für das im Übersichtsplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der
Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 161, Erftstadt - Liblar, Seestraße.
II. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird der
von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf inklusive Begründung als
Bebauungsplanentwurf Nr. 161, Erftstadt - Liblar, Seestraße, beschlossen. Gleichzeitig wird die
Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und denTrägern öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Die V113/2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)