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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 161, E. - Liblar, Seestraße; I. Aufstellungsbeschluss II. Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
18.05.09, 06:42
Aktualisiert
18.05.09, 06:42
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 161, E. - Liblar, Seestraße;
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.03.2009 22 Bebauungsplan Nr. 161, E. - Liblar, Seestraße; I. Aufstellungsbeschluss II. Offenlegungsbeschluss (110/2009) I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird beschlossen, für das im Übersichtsplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 161, Erftstadt - Liblar, Seestraße. II. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf inklusive Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 161, Erftstadt - Liblar, Seestraße, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und denTrägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die V113/2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)