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Allgemeine Vorlage (27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Ortsteil Urft, Hermann-Josef-Haus) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
21 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Ortsteil Urft,
Hermann-Josef-Haus)
a)  Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b)  Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Ortsteil Urft,
Hermann-Josef-Haus)
a)  Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b)  Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Ortsteil Urft,
Hermann-Josef-Haus)
a)  Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b)  Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 69/2006 27.06.2006 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 3 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Ortsteil Urft, Hermann-Josef-Haus) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die nachfolgende Angelegenheit, für die nach der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall vom 21.10.1999 – in der am 17.11.2004 geänderten Fassung - der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zuständig wäre, an sich zu ziehen. a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. ∋ 3 (1) BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. ∋ 4 (1) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. b) Dem in der Sitzung vorgestellten, auf der Grundlage der Entscheidung über die im Vorverfahren eingegangenen Stellungnahmen modifiziertem Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung gem. ∋ 3 (2) BauGB des Entwurfes zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen. Vorlagen-Nr. 69/2006 Seite 2 Desweiteren werden die nachfolgend aufgeführten, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt: - Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 11.05.2006 (s. Anlage 2) Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Aachen vom 15.05.2006 (s. Anlage 2) Stellungnahme des Forstamtes Euskirchen vom 08.05.2006 (s. Anlage 2) Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege vom 28.04.2006 (s. Anlage 2) Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West vom 02.05.2006 (s. Anlage 2). Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den beigefügten Übersichtsplan ( Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 21. März 2006 die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Ortsteil Urft, HermannJosef-Haus) für die Errichtung eines „Biomasse-Heizkraftwerkes“ gem. ∋ 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 (1) BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 (1) BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange –beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18. April bis einschließlich 12. Mai 2006. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10. April 2006 frühzeitig am Verfahren beteiligt. Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung (Anlage 2) zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Insbesondere auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungs-büro den Entwurf für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall geringfügig modifiziert. Einzelheiten zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall können der Verkleinerung der FNP-Änderung (Anlage 3) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) entnommen werden. Vorlagen-Nr. 69/2006 Seite 3