Daten
Kommune
Kall
Größe
21 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
69/2006
27.06.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
TOP
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
3
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Ortsteil Urft,
Hermann-Josef-Haus)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die nachfolgende Angelegenheit, für die nach der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall vom 21.10.1999 – in
der am 17.11.2004 geänderten Fassung - der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
zuständig wäre, an sich zu ziehen.
a)
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. ∋ 3 (1)
BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (gem. ∋ 4 (1) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie
den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Dem in der Sitzung vorgestellten, auf der Grundlage der Entscheidung über
die im Vorverfahren eingegangenen Stellungnahmen modifiziertem Entwurf
der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung gem. ∋ 3 (2) BauGB des Entwurfes zur 27. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen.
Vorlagen-Nr. 69/2006
Seite 2
Desweiteren werden die nachfolgend aufgeführten, nach Einschätzung der
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt:
-
Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 11.05.2006 (s. Anlage 2)
Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Aachen vom 15.05.2006
(s. Anlage 2)
Stellungnahme des Forstamtes Euskirchen vom 08.05.2006 (s. Anlage 2)
Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege vom
28.04.2006 (s. Anlage 2)
Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West vom 02.05.2006
(s. Anlage 2).
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den beigefügten Übersichtsplan ( Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 21. März 2006 die Aufstellung der
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Ortsteil Urft, HermannJosef-Haus) für die Errichtung eines „Biomasse-Heizkraftwerkes“ gem. ∋ 2 (1) BauGB
in Verbindung mit § 1 (8) BauGB beschlossen.
Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 (1)
BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 (1) BauGB – frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange –beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18. April bis einschließlich 12. Mai 2006. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 10. April 2006 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die
Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten
Aufstellung (Anlage 2) zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Insbesondere auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungs-büro den Entwurf für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall geringfügig modifiziert.
Einzelheiten zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall können der Verkleinerung der FNP-Änderung (Anlage 3) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) entnommen werden.
Vorlagen-Nr. 69/2006
Seite 3