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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 55B, E. - Köttingen, Am Giezenbach)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
18.05.09, 06:42
Aktualisiert
18.05.09, 06:42
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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.03.2009 20 Bebauungsplan Nr. 55B, E. - Köttingen, Am Giezenbach (112/2009) I. Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) und der erneuten eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB des Bebauungsplanes 55B, E. – Köttingen, Am Giezenbach vorgebrachten Äußerungen wird wie folgt entschieden: I.1 Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln (Stellungnahme vom 23.06.2006) Der Hinweis, der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der Verlegung und Veränderung von Telekommunikationslinien wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth (Stellungnahmen vom 06.10.2006 u. 20.05.2008) Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. Die im Übersichtsplan ersichtlichen Erdgasleitungen in der Straße „Am Giezenbach“ und in der Hubert-Rüttger-Straße liegen nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. I.3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen (Stellungnahme vom 19.09.2006) Der Hinweis bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den Verkehrlärm auf der B 265 wird zur Kenntnis genommen. Schutzmaßnahmen sind aufgrund der in einem Gewerbegebiet und Mischgebiet einzuhaltendenden Orientierungswerte, der Entfernung zur B 265 und der dazwischenliegenden Gewerbebauung und eines ehemaligen Bahndammes (Zubringer) nicht erforderlich. I.4 RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln (Stellungnahmen vom 11.10.2006 u. 30.04.2008) Der Anregung, die im Plangebiet vorhandenen „Humosen Böden“ gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB zu kennzeichnen, ist bereits im Bebauungsplanentwurf durch zeichnerische Kennzeichnung und textliche Festsetzung entsprochen. I.5 Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim (Stellungnahmen 09.10.2006 und 22.04.2008) Der Anregung, das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser zu versickern, verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, wird nicht entsprochen. Der Hinweis auf die geplante Wasserschutzzone IIIB des Wasserwerkes E. - Dirmerzheim ist bereits im Planentwurf enthalten. I.6 Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, Flerzheimer Allee 15, 53125 Bonn (ehemals Forstamt Bonn Kotenforst – Ville) (Stellungnahme 15.09.2006) Dem Hinweis bezüglich der Unterschreitung des Sicherheitsabstandes (35 m) zum Wald wird durch entsprechenden Hinweis im Bebauungsplan Rechnung getragen. I.7 Rhein – Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1, , Die besondere Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange gem. §§ 19, 41 und 42 Bundesnaturschutzgesetzes wurde durchgeführt. Es wurden keine schützenswerten Arten gefunden. Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 10.03.2009 Seite 2 Der Hinweis auf die geplante Wasserschutzzone IIIB des Wasserwerkes E. - Dirmerzheim ist bereits im Planentwurf enthalten. 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 10.03.2009 Seite 3