Daten
Kommune
Kall
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18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
146/2006
16.11.2006
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6.2
Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“
- 2. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kall -
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2006 - TOP 4.2 - beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2007 für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ beigefügte 2. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über
das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2007 ist in den Teilbereichen „Leichenhallen“
und „Friedhöfe“ des Gebührenhaushalts „Bestattungswesen“ eine Gebührenerhöhung erforderlich, obwohl die Kosten leicht rückläufig sind.
Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.01.2002. In den Jahren 2003 bis 2006 konnte eine Gebührenerhöhung vermieden werden. Seit einiger Zeit zeigt sich eine starke Tendenz zur
preisgünstigeren Urnenbestattung. Insbesondere ist ein Rückgang beim Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern zu erkennen. Bei der Einnahmen-Erwartung aus Nutzungsrechten kann deshalb maximal nur noch vom Durchschnitt der letzten 3 Jahre (bisher 5 Jahre) ausgegangen werden.
Neben der Tendenz zu Urnengrabstätten liegt die Gebührenerhöhung auch darin begründet,
dass in die Kalkulation 2007 ein Defizit aus dem Jahre 2004 in Höhe von 18.436,72 € eingestellt werden muss.
Vorlagen-Nr. 146/2006
Seite 2
Um weitere Defizite zu vermeiden, müssen die Gebühren für Nutzungsrechte an Grabstätten
erheblich erhöht werden.
Die Gebühren für die Benutzung der Leichenhallen sowie die Verwaltungsgebühren für die
Genehmigung von Grabmalen wurden ebenfalls erhöht, da die bisherigen Gebühren seit der
Umstellung auf EURO noch nicht geglättet wurden.
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.11.2006 TOP 4.2 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 146/2006
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Vorlagen-Nr. 146/2006
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
146/2006
07.11.2006
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4.2
Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“
- 2. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kall -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation
2007 für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ die von der Verwaltung vorgelegte 2. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2007 ist in den Teilbereichen „Leichenhallen“
und „Friedhöfe“ des Gebührenhaushalts „Bestattungswesen“ eine Gebührenerhöhung erforderlich, obwohl die Kosten leicht rückläufig sind.
Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.01.2002. In den Jahren 2003 bis 2006 konnte eine Gebührenerhöhung vermieden werden. Seit einiger Zeit zeigt sich eine starke Tendenz zur
preisgünstigeren Urnenbestattung. Insbesondere ist ein Rückgang beim Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern zu erkennen. Bei der Einnahmen-Erwartung aus Nutzungsrechten kann deshalb maximal nur noch vom Durchschnitt der letzten 3 Jahre (bisher 5 Jahre) ausgegangen werden.
Vorlagen-Nr. 146/2006
Seite 5
Neben der Tendenz zu Urnengrabstätten liegt die Gebührenerhöhung auch darin begründet,
dass in die Kalkulation 2007 ein Defizit aus dem Jahre 2004 in Höhe von 18.436,72 € eingestellt werden muss.
Um weitere Defizite zu vermeiden, müssen die Gebühren für Nutzungsrechte an Grabstätten
erheblich erhöht werden.
Die Gebühren für die Benutzung der Leichenhallen sowie die Verwaltungsgebühren für die
Genehmigung von Grabmalen wurden ebenfalls erhöht, da die bisherigen Gebühren seit der
Umstellung auf EURO noch nicht geglättet wurden.
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.