Daten
Kommune
Kall
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13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
116/2006
26.09.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
2.1
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle - Teilbereich - in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15,
Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48 a
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gemäß § 36 (1) BauGB erklärt.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
am 02.11.2005 - Punkt 3.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - und am 20.03.2006 Punkt 3.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -.
In der Sitzung am 20.03.2006 hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Es wurde beschlossen, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zu erklären, wenn wegen der umliegenden
Wohngebäude die Betriebszeit samstags auf 14.00 Uhr beschränkt wird. Des Weiteren wurde auf die Erstellung eines Lärmgutachtens verzichtet, wenn in der Baugenehmigung festgeschrieben wird, dass die Umladung des Eisenschrotts etc. ausschließlich in der Halle bei
geschlossenem Tor zu erfolgen hat.
Das Staatliche Umweltamt Aachen teilt die Auffassung, zunächst auf ein Lärmgutachten zu
verzichten. Es soll erst dann erstellt werden, wenn Lärmbeschwerden über den Betrieb auftreten sollten. Eine Beschränkung der Betriebszeit auf samstags 14.00 Uhr wurde seitens
des STUA nicht gefordert, so dass der Kreis Euskirchen diese Forderung der Gemeinde
nicht in die Baugenehmigung aufnehmen kann. Es wird nunmehr gebeten, das uneingeschränkte Einvernehmen zu erteilen.
Vorlagen-Nr. 116/2006
Seite 2
Die geforderten Nebenbestimmungen des Staatlichen Umweltamtes Aachen sind aus dem
beigefügten Auszug der Stellungnahme des STUA (Anlage) zu entnehmen. Im übrigen wird
auf die Unterlagen, die zu den o.a. Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
übersandt worden sind, verwiesen.