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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle – Teilbereich – in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48 a)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle – Teilbereich – in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48 a) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle – Teilbereich – in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48 a)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 116/2006 26.09.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 2.1 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle - Teilbereich - in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48 a Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gemäß § 36 (1) BauGB erklärt. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 02.11.2005 - Punkt 3.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - und am 20.03.2006 Punkt 3.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In der Sitzung am 20.03.2006 hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Es wurde beschlossen, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zu erklären, wenn wegen der umliegenden Wohngebäude die Betriebszeit samstags auf 14.00 Uhr beschränkt wird. Des Weiteren wurde auf die Erstellung eines Lärmgutachtens verzichtet, wenn in der Baugenehmigung festgeschrieben wird, dass die Umladung des Eisenschrotts etc. ausschließlich in der Halle bei geschlossenem Tor zu erfolgen hat. Das Staatliche Umweltamt Aachen teilt die Auffassung, zunächst auf ein Lärmgutachten zu verzichten. Es soll erst dann erstellt werden, wenn Lärmbeschwerden über den Betrieb auftreten sollten. Eine Beschränkung der Betriebszeit auf samstags 14.00 Uhr wurde seitens des STUA nicht gefordert, so dass der Kreis Euskirchen diese Forderung der Gemeinde nicht in die Baugenehmigung aufnehmen kann. Es wird nunmehr gebeten, das uneingeschränkte Einvernehmen zu erteilen. Vorlagen-Nr. 116/2006 Seite 2 Die geforderten Nebenbestimmungen des Staatlichen Umweltamtes Aachen sind aus dem beigefügten Auszug der Stellungnahme des STUA (Anlage) zu entnehmen. Im übrigen wird auf die Unterlagen, die zu den o.a. Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses übersandt worden sind, verwiesen.