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Beschlusstext (Vertrag mit Verbraucherzentrale)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Vertrag mit Verbraucherzentrale)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 03.04.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11. Vertrag mit Verbraucherzentrale Kreisausschuss Kreistag D 43/2006 22.03.2006 03.04.2006 Der Kreistag stimmt der Dringlichkeitsentscheidung 43/2006 vom 22.02.2006 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW zu und genehmigt damit den der Dringlichkeitsentscheidung beigefügten Vertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Gleichzeitig beschließt der Kreistag, in den Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW e. V. über die Unterhaltung einer Beratungsstelle im Kreis Euskirchen folgende Regelung zur Beendigung des Vertrags aufzunehmen: § 9 Vertragsdauer Für den Fall, dass Landesmittel nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden (50 % der Mittel der Verbraucherberatung werden vom Land NRW über die Verbraucherzentrale NRW finanziert), kann der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden. In einem solchen Fall gilt folgendes Verfahren: Die Vertragspartner erklären die Bereitschaft, bei Änderungen der Landesförderung zunächst in Verhandlungen zum weiteren Erhalt der Beratungsstelle für Verbraucher einzutreten. Sollte die Fortführung der Beratungsstelle für Verbraucher für die weitere Laufzeit des Vertrages nicht möglich sein, kann jede Vertragspartei den Vertrag durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 6 Monaten außerordentlich kündigen. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 4 Gegenstimmen Mit Mehrheit dafür Z1 Z2