Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 03.04.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11.
Vertrag mit Verbraucherzentrale
Kreisausschuss
Kreistag
D 43/2006
22.03.2006
03.04.2006
Der Kreistag stimmt der Dringlichkeitsentscheidung 43/2006
vom 22.02.2006 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW zu und
genehmigt damit den der Dringlichkeitsentscheidung beigefügten Vertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Gleichzeitig beschließt der Kreistag, in den Vertrag mit der
Verbraucherzentrale NRW e. V. über die Unterhaltung einer
Beratungsstelle im Kreis Euskirchen folgende Regelung zur
Beendigung des Vertrags aufzunehmen:
§ 9 Vertragsdauer
Für den Fall, dass Landesmittel nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden (50 % der Mittel der
Verbraucherberatung werden vom Land NRW über die
Verbraucherzentrale NRW finanziert), kann der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden. In einem solchen Fall gilt folgendes Verfahren: Die Vertragspartner erklären die Bereitschaft, bei Änderungen der Landesförderung zunächst in Verhandlungen zum
weiteren Erhalt der Beratungsstelle für Verbraucher einzutreten.
Sollte die Fortführung der Beratungsstelle für Verbraucher für
die weitere Laufzeit des Vertrages nicht möglich sein, kann jede
Vertragspartei den Vertrag durch eingeschriebenen Brief mit
einer Frist von 6 Monaten außerordentlich kündigen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 4 Gegenstimmen
Mit Mehrheit dafür
Z1
Z2