Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 03.04.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13.2.
Änderung der Jagdsteuersatzung
Kreisausschuss
Kreistag
V 205/2006
22.03.2006
03.04.2006
Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Jagdsteuersatzung:
Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen
über die Erhebung von Jagdsteuer vom 01.01.2004
Der Kreis Euskirchen erlässt auf Grund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV
NRW 2021) und § 3 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969
(SGV NRW 610) – jeweils in der geltenden Fassung – folgende
Satzung:
§1
Änderung einer Satzung
Die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von
Jagdsteuer vom 01.01.2004 wird wie folgt geändert:
1. § 1 erhält folgende Fassung:
Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für das Innehaben
des Jagdausübungsrechts (§ 1 Bundesjagdgesetz) auf
Grundstücken eines im Kreisgebiet liegenden Jagdbezirks.
Als Ausübung des Jagdrechts gilt auch der dem Jagdausübungsberechtigten obliegende Jagdschutz (§§ 23, 25 Bundesjagdgesetz).
§ 1 Satz 3 entfällt.
2. § 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Steuerschuldner ist, wer das Jagdrecht ausübt oder durch
Dritte ausüben lässt.
3. § 3 erhält folgende Fassung:
§ 3 Abs. 4 entfällt.
§2
Z1
Z2
-2Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2005 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Jagdsteuersatzung vom 01.01.2004 außer
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)