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Beschlusstext (Änderung der Jagdsteuersatzung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Änderung der Jagdsteuersatzung) Beschlusstext (Änderung der Jagdsteuersatzung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 03.04.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13.2. Änderung der Jagdsteuersatzung Kreisausschuss Kreistag V 205/2006 22.03.2006 03.04.2006 Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Jagdsteuersatzung: Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Jagdsteuer vom 01.01.2004 Der Kreis Euskirchen erlässt auf Grund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NRW 2021) und § 3 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (SGV NRW 610) – jeweils in der geltenden Fassung – folgende Satzung: §1 Änderung einer Satzung Die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Jagdsteuer vom 01.01.2004 wird wie folgt geändert: 1. § 1 erhält folgende Fassung: Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für das Innehaben des Jagdausübungsrechts (§ 1 Bundesjagdgesetz) auf Grundstücken eines im Kreisgebiet liegenden Jagdbezirks. Als Ausübung des Jagdrechts gilt auch der dem Jagdausübungsberechtigten obliegende Jagdschutz (§§ 23, 25 Bundesjagdgesetz). § 1 Satz 3 entfällt. 2. § 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: Steuerschuldner ist, wer das Jagdrecht ausübt oder durch Dritte ausüben lässt. 3. § 3 erhält folgende Fassung: § 3 Abs. 4 entfällt. §2 Z1 Z2 -2Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Jagdsteuersatzung vom 01.01.2004 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)