Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Ehrenkodex für Kreistagsmitglieder hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Ehrenkodex für Kreistagsmitglieder
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Ehrenkodex für Kreistagsmitglieder
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 57 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 03.04.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3. Ehrenkodex für Kreistagsmitglieder hier: Antrag der SPD-Fraktion Kreisausschuss Kreistag A 56/2006 22.03.2006 03.04.2006 In Ausführung des Beschlusses aus der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2006 (siehe Z 1/A 56/2006) teilt CDUFraktionsvorsitzender Reidt mit, dass die Vertreter aller Fraktionen des Kreistages einvernehmlich einen Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung erarbeitet hätten. Herr Reidt verliest die abgestimmte textliche Fassung zur Änderung des § 4 der Hauptsatzung. Der Kreistag beschließt darauf hin, die Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 14.12.2004 wie folgt zu ändern: §4 Rechte und Pflichten der Kreistagsmitglieder, der sachkundigen Bürger/innen und Einwohner/innen (zu § 28 KrO NW) Absatz 1: Unverändert Absatz 2: Unverändert Absatz 3: Unverändert Absatz 4: Geldspenden oder sonstige geldwerte Vorteile, die im Rahmen einer repräsentativen Tätigkeit für den Kreis Euskirchen empfangen werden, sind umgehend der Verwaltung zuzuleiten. Absatz 5: Bei der Annahme von Einladungen zu Arbeitsessen, repräsentativen Empfängen oder Festveranstaltungen sowie Freikarten zu Veranstaltungen sollte stets geprüft werden, ob sich daraus Abhängigkeiten ergeben können. Hierbei sollte der Rahmen des Angemessenen und Üblichen nicht überschritten werden. Absatz 6: Persönliche Geldgeschenke an Mitglieder des Kreistages sowie Sachgeschenke, die einen Wert von 50,00 € je Geschenk übersteigen, sind grundsätzlich nicht zulässig. Gastgeschenke an- Z1 Z2 -2lässlich der Wahrnehmung eines Termins im Auftrag des Kreistages oder des Landrates sind umgehend der Verwaltung zuzuleiten. Absatz 7: Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)