Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 03.04.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.
Ehrenkodex für Kreistagsmitglieder
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Kreisausschuss
Kreistag
A 56/2006
22.03.2006
03.04.2006
In Ausführung des Beschlusses aus der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2006 (siehe Z 1/A 56/2006) teilt CDUFraktionsvorsitzender Reidt mit, dass die Vertreter aller Fraktionen des Kreistages einvernehmlich einen Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung erarbeitet hätten.
Herr Reidt verliest die abgestimmte textliche Fassung zur Änderung des § 4 der Hauptsatzung.
Der Kreistag beschließt darauf hin, die Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 14.12.2004 wie folgt zu ändern:
§4
Rechte und Pflichten der Kreistagsmitglieder,
der sachkundigen Bürger/innen und Einwohner/innen
(zu § 28 KrO NW)
Absatz 1:
Unverändert
Absatz 2:
Unverändert
Absatz 3:
Unverändert
Absatz 4:
Geldspenden oder sonstige geldwerte Vorteile,
die im Rahmen einer repräsentativen Tätigkeit für
den Kreis Euskirchen empfangen werden, sind
umgehend der Verwaltung zuzuleiten.
Absatz 5:
Bei der Annahme von Einladungen zu Arbeitsessen, repräsentativen Empfängen oder Festveranstaltungen sowie Freikarten zu Veranstaltungen sollte stets geprüft werden, ob sich daraus
Abhängigkeiten ergeben können. Hierbei sollte
der Rahmen des Angemessenen und Üblichen
nicht überschritten werden.
Absatz 6:
Persönliche Geldgeschenke an Mitglieder des
Kreistages sowie Sachgeschenke, die einen
Wert von 50,00 € je Geschenk übersteigen, sind
grundsätzlich nicht zulässig. Gastgeschenke an-
Z1
Z2
-2lässlich der Wahrnehmung eines Termins im Auftrag des Kreistages oder des Landrates sind umgehend der Verwaltung zuzuleiten.
Absatz 7:
Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)