Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 03.04.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 21.17.
Haushaltsentwurf 2006: Dienstfahrzeuge
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Kreisausschuss
Kreistag
A 61/2006
22.03.2006
03.04.2006
Für die Verwaltung nimmt Herr Adams, GBL I, zum Antrag
61/2006 Stellung.
Er informiert den Kreistag darüber, dass zurzeit rd. 135 Dienstfahrzeuge auf den Kreis zugelassen seien. Davon seien fünf
Dienstfahrzeuge Selbstfahrerfahrzeuge für den Gebrauch in der
allgemeinen Verwaltung, zwei Fahrzeuge würden von der Verwaltungsleitung (Landrat, Allgemeiner Vertreter) sowie den
stellv. Landräten und den Geschäftsbereichsleitern genutzt.
Dienstfahrzeuge des Kreises würden grundsätzlich nicht für
Privatfahrten eingesetzt. Der Verwaltung seien auch keine Privatfahrten bekannt.
Insofern bestünde auch keine Veranlassung, eine entsprechende Einnahmeposition im Haushaltsplan 2006 vorzusehen bzw.
einzurichten.
Auf Nachfrage nimmt Herr Adams sodann zur Nutzung der
Dienstfahrzeuge durch den Landrat und seinen Allgemeinen
Vertreter Stellung.
Hinsichtlich der Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen und auch
der privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen orientiere sich
der Kreis an entsprechenden Richtlinien des Landes (analoge
Anwendung). Diese Landesrichtlinien weisen den Spitzenbeamten, hier dem Landrat und seinem Allgemeinen Vertreter, Fahrzeuge zur ständigen Benutzung im Zuständigkeitsbereich zu.
Wegen des Mischcharakters und sich ergebender Synergien für
die Amtsausübung schließe dieses ständige Benutzungsrecht
ausdrücklich die Fahrten von der Wohnung zur Dienststelle und
zurück sowie die private Nutzung ein. Eine entgeltpflichtige private Nutzung liege nach den Landesrichtlinien nur dann vor,
wenn es sich um "Fahrten für eigene Zwecke" handele. Sobald
jedoch irgend ein Interesse des Kreises Euskirchen an der
Wahrnehmung des Termins bestehe, liege keine private Nutzung im Sinne der Landesrichtlinien vor.
Nach Kenntnis des Geschäftsbereichsleiters I wenden auch die
Nachbarkreise die Landesrichtlinien an.
In der anschließenden kurzen Aussprache vertritt SPDFraktionsvorsitzender Uwe Schmitz die Auffassung, dass es
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-2sich bei den Fahrten mit den Dienstkraftfahrzeugen vom Wohnort zum Dienstort um entschädigungspflichtige Privatfahrten
handele.
Herr Adams verweist in direkter Erwiderung auf seine vorherigen Ausführungen, wonach dies nicht der Fall sei.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt betrachtet die Diskussion und
den Antrag der SPD-Fraktion selbst als unwürdig für den Kreistag. Hier werde mit Unterstellungen und Verdächtigungen argumentiert.
Kreistagsmitglied Simon (UWV) bemerkt in diesem Zusammenhang, dass - unter Hinweis auf die vorherigen Haushaltsreden jede Einsparmöglichkeit genutzt werden sollte. Unabhängig von
der rechtlichen Auslegung wäre es zumindest erwägenswert,
beim Einsatz der Dienstkraftfahrzeuge der Verwaltungsleitung
an Feiertagen und an Wochenenden auf den Fahrer zu verzichten.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bemerkt abschließend, dass ihm die vorher zitierten Richtlinien des Landes und
somit auch deren analoge Anwendung auf den Kreis Euskirchen nicht bekannt gewesen seien. Er bittet darum, seiner
Fraktion diese Richtlinien zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren weist er darauf hin, dass auch die steuerrechtliche Problematik im Zusammenhang mit der Nutzung der
Dienstkraftfahrzeuge zu beachten sei und ggf. überprüft werden
müsste. Abschließend bemerkt er noch, dass evtl. doch noch
fließende Einnahmen außerplanmäßig in den Haushalt des
Kreises eingestellt werden könnten. Im Übrigen beantragt er im
Namen seiner Fraktion, über den Antrag einen Beschluss des
Kreistages herbeizuführen.
Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag 61/2006 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen