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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Wegeplanes für den Nationalpark Eifel)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Wegeplanes für den Nationalpark Eifel) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Wegeplanes für den Nationalpark Eifel)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 40/2006 16.05.2006 Federführung: Fachbereich I An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herrn Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Wegeplanes für den Nationalpark Eifel Beschlussvorschlag: 1. Dem Entwurf des Wegeplanes für den Nationalpark Eifel wird nicht zugestimmt, soweit die Wegeführung auf dem Gebiet der Gemeinde Kall betroffen ist. 2. Es wird gefordert, es bei der ursprünglich vorgesehenen Führung des Weges Nr. 19 zu belassen (s. Anlage). 3. Sollte die Forderung zu 2. keine Berücksichtigung finden, wird als Alternative eine Führung des Weges über den Nonnenknipp mit Anbindung an den neuen Weg Nr. 105 vorgeschlagen (s. Anlage). 4. Sollten sowohl die Forderung zu 2. als auch der Vorschlag zu 3. keine Berücksichtigung finden, muss festgeschrieben werden, dass der Landesbetrieb Wald und Holz verpflichtet ist, - den Parkplatz an der B 266 (Beginn des Weges Nr. 105) auf Dauer zu unterhalten, - die gegenüber diesem Parkplatz erforderliche Treppe vom ca. 10 m tiefer gelegenen Rad-/Fußweg anzulegen und auf Dauer zu unterhalten. 5. Im übrigen wird die Verwaltung ermächtigt, dem Entwurf des Wegeplanes einschl. evtl. Änderungswünsche der übrigen Kommunen zuzustimmen. Vorlagen-Nr. 40/2006 Seite 2 Sachdarstellung Der Entwurf des Wegeplanes für den Nationalpark Eifel basiert auf einem Vorschlag des Eifelvereins. Der Vorschlag des Eifelvereins wurde in verschiedenen Arbeitsgruppen, jeweils bestehend aus Vertretern des Kreises, der betroffenen Gemeinden, der Biologischen Stationen, der Naturschutzverbände, des Fördervereins Nationalpark, des Eifelvereins und des Nationalparkforstamtes, vorberaten. In der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe Ost wurde der ursprüngliche Weg Nr. 19 zunächst nur von dem Vertreter der Naturschutzverbände abgelehnt. Später schlossen sich dann auch die Vertreter der Biologischen Stationen und des Nationalparkforstamtes der ablehnenden Haltung an. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13.12.2005 – TOP 3 – beraten. Der Beschluss wurde dem Nationalparkforstamt am 21.12.2005 mitgeteilt. Überraschenderweise wurde in der Sitzung der Nationalpark-Arbeitsgruppe am 31.03.2006 vom Nationalparkforstamt ein nicht mit der Gemeinde Kall abgestimmter Kompromissvorschlag unterbreitet, wonach die Gemeinde Kall nicht über den Weg Nr. 19 an den Nationalpark angebunden werden soll, sondern über den Rad-/Fußweg von Anstois nach Gemünd bis zur Höhe des Parkplatzes an der B 266. An dieser Stelle soll vom Rad-/Fußweg eine Treppe zur B 266 angelegt werden. Die Vertreter der Gemeinde Kall und des Eifelvereins haben in der Sitzung der Nationalpark-Arbeitsgruppe diesen Kompromissvorschlag abgelehnt. Nach Auffassung der Verwaltung ist diese Kompromisslösung aus touristischer und wirtschaftlicher Sicht sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit gegenüber dem Weg Nr. 19 die eindeutig schlechtere Lösung, weil - die Anbindung an den Nationalpark über den 1. und 2. Fels in Mastert an einer unübersichtlichen Stelle über die L 204 geführt werden muss, was zumindest bei Gruppen problematisch ist, - die Anlegung und Unterhaltung einer Treppe gegenüber dem Parkplatz an der B 266, die einen Höhenunterschied von ca. 10 m zu bewältigen hätte, mit erheblichen Kosten verbunden ist, - an der B 266 im Bereich der Treppe kein Stauraum vorhanden ist, der Gruppen ein gefahrloses Überqueren ermöglicht. Mit beigefügtem Schreiben vom 24.04.2006 hat das Nationalparkforstamt nunmehr um eine endgültige Stellungnahme gebeten. Von der Verwaltung wird gebeten, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen. Der Gesamt-Entwurf des Wegeplanes kann bis zur Sitzung im Fraktionszimmer sowie während der Sitzung im Sitzungssaal eingesehen werden.