Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
40/2006
16.05.2006
Federführung: Fachbereich I
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herrn Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Wegeplanes für den Nationalpark Eifel
Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf des Wegeplanes für den Nationalpark Eifel wird nicht zugestimmt, soweit
die Wegeführung auf dem Gebiet der Gemeinde Kall betroffen ist.
2. Es wird gefordert, es bei der ursprünglich vorgesehenen Führung des Weges Nr. 19 zu
belassen (s. Anlage).
3. Sollte die Forderung zu 2. keine Berücksichtigung finden, wird als Alternative eine Führung des Weges über den Nonnenknipp mit Anbindung an den neuen Weg Nr. 105 vorgeschlagen (s. Anlage).
4. Sollten sowohl die Forderung zu 2. als auch der Vorschlag zu 3. keine Berücksichtigung
finden, muss festgeschrieben werden, dass der Landesbetrieb Wald und Holz verpflichtet ist,
-
den Parkplatz an der B 266 (Beginn des Weges Nr. 105) auf Dauer zu unterhalten,
-
die gegenüber diesem Parkplatz erforderliche Treppe vom ca. 10 m tiefer gelegenen
Rad-/Fußweg anzulegen und auf Dauer zu unterhalten.
5. Im übrigen wird die Verwaltung ermächtigt, dem Entwurf des Wegeplanes einschl. evtl.
Änderungswünsche der übrigen Kommunen zuzustimmen.
Vorlagen-Nr. 40/2006
Seite 2
Sachdarstellung
Der Entwurf des Wegeplanes für den Nationalpark Eifel basiert auf einem Vorschlag des
Eifelvereins. Der Vorschlag des Eifelvereins wurde in verschiedenen Arbeitsgruppen, jeweils
bestehend aus Vertretern des Kreises, der betroffenen Gemeinden, der Biologischen Stationen, der Naturschutzverbände, des Fördervereins Nationalpark, des Eifelvereins und des
Nationalparkforstamtes, vorberaten. In der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe Ost wurde der
ursprüngliche Weg Nr. 19 zunächst nur von dem Vertreter der Naturschutzverbände abgelehnt. Später schlossen sich dann auch die Vertreter der Biologischen Stationen und des
Nationalparkforstamtes der ablehnenden Haltung an.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
13.12.2005 – TOP 3 – beraten. Der Beschluss wurde dem Nationalparkforstamt am
21.12.2005 mitgeteilt.
Überraschenderweise wurde in der Sitzung der Nationalpark-Arbeitsgruppe am 31.03.2006
vom Nationalparkforstamt ein nicht mit der Gemeinde Kall abgestimmter Kompromissvorschlag unterbreitet, wonach die Gemeinde Kall nicht über den Weg Nr. 19 an den Nationalpark angebunden werden soll, sondern über den Rad-/Fußweg von Anstois nach Gemünd
bis zur Höhe des Parkplatzes an der B 266. An dieser Stelle soll vom Rad-/Fußweg eine
Treppe zur B 266 angelegt werden. Die Vertreter der Gemeinde Kall und des Eifelvereins
haben in der Sitzung der Nationalpark-Arbeitsgruppe diesen Kompromissvorschlag abgelehnt.
Nach Auffassung der Verwaltung ist diese Kompromisslösung aus touristischer und wirtschaftlicher Sicht sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit gegenüber dem Weg Nr. 19 die
eindeutig schlechtere Lösung, weil
-
die Anbindung an den Nationalpark über den 1. und 2. Fels in Mastert an einer unübersichtlichen Stelle über die L 204 geführt werden muss, was zumindest bei Gruppen problematisch ist,
-
die Anlegung und Unterhaltung einer Treppe gegenüber dem Parkplatz an der B 266, die
einen Höhenunterschied von ca. 10 m zu bewältigen hätte, mit erheblichen Kosten verbunden ist,
-
an der B 266 im Bereich der Treppe kein Stauraum vorhanden ist, der Gruppen ein gefahrloses Überqueren ermöglicht.
Mit beigefügtem Schreiben vom 24.04.2006 hat das Nationalparkforstamt nunmehr um eine
endgültige Stellungnahme gebeten.
Von der Verwaltung wird gebeten, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Gesamt-Entwurf des Wegeplanes kann bis zur Sitzung im Fraktionszimmer sowie während der Sitzung im Sitzungssaal eingesehen werden.