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Beschlusstext (Änderung der Musikschulgebührensatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
21.09.11, 06:39
Aktualisiert
23.09.11, 06:38
Beschlusstext (Änderung der Musikschulgebührensatzung)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 19.07.2011 17.2 Änderung der Musikschulgebührensatzung (Drs.Nr. 250/2011) Die Musikschulgebührensatzung wird in § 4 wie folgt neu gefasst: Eine Gebührenermäßigung und ein Gebührenerlass richten sich nach den z. Zt. gültigen allgemeinen Grundsätzen der Abgabenordnung. Die Gebühren für die Unterrichte, Arbeitsgemeinschaften, Workshops und Leihinstrumente werden für bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder und Jugendliche auf Antrag um 50 % ermäßigt. Ebenso haben diese Kinder und Jugendlichen freien Eintritt bei allen Veranstaltungen. Einstimmig, 17 Enthaltung(en)