Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
21.09.11, 06:39
Aktualisiert
23.09.11, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 19.07.2011
17.2
Änderung der Musikschulgebührensatzung (Drs.Nr. 250/2011)
Die Musikschulgebührensatzung wird in § 4 wie folgt neu gefasst:
Eine Gebührenermäßigung und ein Gebührenerlass richten sich nach den z. Zt. gültigen allgemeinen
Grundsätzen der Abgabenordnung.
Die Gebühren für die Unterrichte, Arbeitsgemeinschaften, Workshops und Leihinstrumente werden
für bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder und Jugendliche auf Antrag um 50 % ermäßigt.
Ebenso haben diese Kinder und Jugendlichen freien Eintritt bei allen Veranstaltungen.
Einstimmig, 17 Enthaltung(en)