Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Änderung der Gebührensatzung der VHS)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
21.09.11, 06:39
Aktualisiert
23.09.11, 06:38
Beschlusstext (Änderung der Gebührensatzung der VHS)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 19.07.2011 17.1 Änderung der Gebührensatzung der VHS (Drs.Nr. 249/2011) Die Gebührensatzung der VHS wird in § 2, Abs. 1 und 2 wie folgt neu gefasst: (1) Die Gebühr für Kurse, Arbeitsgemeinschaften oder Einzelveranstaltungen wird auf Antrag um 50 % ermäßigt für: a) Schülerinnen, Schüler, Auszubildende, Studierende mit Ausnahme von Gasthörer/innen und Teilnehmer/innen an Fern- oder Seniorenstudien; b) Arbeitslose; c) Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis; d) Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz; e) Dienstleistende des Bundesfreiwilligendienstes; f) Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr; g) Junge Menschen, die als au pair arbeiten; h) Personen, die eine Bildungsprämie oder einen Bildungscheck vorlegen. (2) Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, die an einem Integrationskurs oder einer vergleichbaren Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten, können einen Antrag an das Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt richten, um die verbleibenden 50 % ermäßigt zu bekommen. Die entsprechende Kostenübernahme für den Kursbesuch erfolgt in diesem Fall durch diese Stelle. Einstimmig, 17 Enthaltung(en)