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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich")

Daten

Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich") Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich") Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich") Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich") Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 113/2006 16.11.2006 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 10 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 14.09.2006 - TOP 7 - beschließt der Rat, die beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ zu erlassen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 21.03.2006 die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ erlassen. Als Ermächtigungsgrundlage wurden neben § 7 Gemeindeordnung die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes über Benutzungsgebühren angegeben, da es zu dieser Zeit an einer speziellen Ermächtigungsgrundlage mangelte. Inzwischen hat der Gesetzgeber den Mangel geheilt und mit dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27.06.2006 in § 10 Abs. 5 GTK eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 14.09.2006 - TOP 7 - dem Rat einstimmig empfohlen, die gemeindliche Satzung entsprechend zu ändern. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Vorlagen-Nr. 113/2006 Seite 2 Vorlagen-Nr. 113/2006 Seite 3 Vorlagen-Nr. 113/2006 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 113/2006 14.09.2006 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ zu erlassen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 21.03.2006 die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ erlassen. Als Ermächtigungsgrundlage wurden neben § 7 Gemeindeordnung die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes über Benutzungsgebühren angegeben, da es zu dieser Zeit an einer speziellen Ermächtigungsgrundlage mangelte. Inzwischen hat der Gesetzgeber den Mangel geheilt und mit dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27.06.2006 in § 10 Abs. 5 GTK eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die gemeindliche Satzung entsprechend zu ändern. Vorlagen-Nr. 113/2006 Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Seite 5