Daten
Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
91/2006
29.08.2006
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
X
außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 1.700.8410
Deckung erfolgt durch eine Entnahme
aus der Sonderrücklage „Kanalisation“
Euro
49.409,62
Euro
TOP 4
Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 GO
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
29.08.2006 - TOP 6 -, gemäß § 82 GO bei HHSt. 1.700.8410 (Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 49.409,62 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Kanalisation“.
Sachdarstellung:
Im Vermögenshaushalt 2006 wurden bei HHSt. 2.791.9810 Mittel in Höhe von 210.000,-€ für die Rückzahlung eines Zuschusses einschl. Zinsen für die Erweiterung des Gewerbegebietes Kall 2 zur Verfügung gestellt. Bei den nachträglich als nicht förderfähig bezeichneten Kosten handelt es sich um Kosten aus dem Kanalbereich. Die Rückforderung ist inzwischen erfolgt und beläuft sich auf 101.303,-- €.
Zuschüsse gehören bei den Gebührenhaushalten zum sog. Abzugskapital, d.h. sie werden von der zu verzinsenden Summe abgezogen. Der Gebührenhaushalt „Abwasser“ ist
deshalb in den Jahren von 1997 bis 2006 um rd. 52.000,-- € (im Nachhinein zu Unrecht)
begünstigt worden.
Diesem Betrag steht eine Zinsforderung der NRW-Bank in Höhe von 49.409,62 € gegenüber. Haushaltsrechtlich ist diese Ausgabe nicht im Vermögenshaushalt, sondern im
Verwaltungshaushalt zu buchen.
Vorlagen-Nr. 91/2006
Seite 2
Die bei HHSt. 1.700.8410 entstehende außerplanmäßige Ausgabe kann durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Kanalisation“ gedeckt werden.
Vorlagen-Nr. 91/2006
Seite 3
Vorlagen-Nr. 91/2006
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
91/2006
29.08.2006
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den RAT
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
X
außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 1.700.8410
Deckung erfolgt durch eine Entnahme
aus der Sonderrücklage „Kanalisation“
Euro
49.409,62
Euro
TOP 6
Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 GO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, gemäß § 82 GO bei HHSt.
1.700.8410 (Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 49.409,62 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme
aus der Sonderrücklage „Kanalisation“.
Sachdarstellung:
Im Vermögenshaushalt 2006 wurden bei HHSt. 2.791.9810 Mittel in Höhe von 210.000,-€ für die Rückzahlung eines Zuschusses einschl. Zinsen für die Erweiterung des Gewerbegebietes Kall 2 zur Verfügung gestellt. Bei den nachträglich als nicht förderfähig bezeichneten Kosten handelt es sich um Kosten aus dem Kanalbereich. Die Rückforderung ist inzwischen erfolgt und beläuft sich auf 101.303,-- €.
Zuschüsse gehören bei den Gebührenhaushalten zum sog. Abzugskapital, d.h. sie werden von der zu verzinsenden Summe abgezogen. Der Gebührenhaushalt „Abwasser“ ist
deshalb in den Jahren von 1997 bis 2006 um rd. 52.000,-- € (im Nachhinein zu Unrecht)
begünstigt worden.
Diesem Betrag steht eine Zinsforderung der NRW-Bank in Höhe von 49.409,62 € gegenüber. Haushaltsrechtlich ist diese Ausgabe nicht im Vermögenshaushalt, sondern im
Verwaltungshaushalt zu buchen.
Die bei HHSt. 1.700.8410 entstehende außerplanmäßige Ausgabe kann durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Kanalisation“ gedeckt werden.