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Allgemeine Vorlage (Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 GO)

Daten

Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 91/2006 29.08.2006 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. X außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 1.700.8410 Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Kanalisation“ Euro 49.409,62 Euro TOP 4 Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 GO Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.08.2006 - TOP 6 -, gemäß § 82 GO bei HHSt. 1.700.8410 (Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 49.409,62 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Kanalisation“. Sachdarstellung: Im Vermögenshaushalt 2006 wurden bei HHSt. 2.791.9810 Mittel in Höhe von 210.000,-€ für die Rückzahlung eines Zuschusses einschl. Zinsen für die Erweiterung des Gewerbegebietes Kall 2 zur Verfügung gestellt. Bei den nachträglich als nicht förderfähig bezeichneten Kosten handelt es sich um Kosten aus dem Kanalbereich. Die Rückforderung ist inzwischen erfolgt und beläuft sich auf 101.303,-- €. Zuschüsse gehören bei den Gebührenhaushalten zum sog. Abzugskapital, d.h. sie werden von der zu verzinsenden Summe abgezogen. Der Gebührenhaushalt „Abwasser“ ist deshalb in den Jahren von 1997 bis 2006 um rd. 52.000,-- € (im Nachhinein zu Unrecht) begünstigt worden. Diesem Betrag steht eine Zinsforderung der NRW-Bank in Höhe von 49.409,62 € gegenüber. Haushaltsrechtlich ist diese Ausgabe nicht im Vermögenshaushalt, sondern im Verwaltungshaushalt zu buchen. Vorlagen-Nr. 91/2006 Seite 2 Die bei HHSt. 1.700.8410 entstehende außerplanmäßige Ausgabe kann durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Kanalisation“ gedeckt werden. Vorlagen-Nr. 91/2006 Seite 3 Vorlagen-Nr. 91/2006 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 91/2006 29.08.2006 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den RAT Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. X außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 1.700.8410 Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Kanalisation“ Euro 49.409,62 Euro TOP 6 Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 GO Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, gemäß § 82 GO bei HHSt. 1.700.8410 (Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 49.409,62 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Kanalisation“. Sachdarstellung: Im Vermögenshaushalt 2006 wurden bei HHSt. 2.791.9810 Mittel in Höhe von 210.000,-€ für die Rückzahlung eines Zuschusses einschl. Zinsen für die Erweiterung des Gewerbegebietes Kall 2 zur Verfügung gestellt. Bei den nachträglich als nicht förderfähig bezeichneten Kosten handelt es sich um Kosten aus dem Kanalbereich. Die Rückforderung ist inzwischen erfolgt und beläuft sich auf 101.303,-- €. Zuschüsse gehören bei den Gebührenhaushalten zum sog. Abzugskapital, d.h. sie werden von der zu verzinsenden Summe abgezogen. Der Gebührenhaushalt „Abwasser“ ist deshalb in den Jahren von 1997 bis 2006 um rd. 52.000,-- € (im Nachhinein zu Unrecht) begünstigt worden. Diesem Betrag steht eine Zinsforderung der NRW-Bank in Höhe von 49.409,62 € gegenüber. Haushaltsrechtlich ist diese Ausgabe nicht im Vermögenshaushalt, sondern im Verwaltungshaushalt zu buchen. Die bei HHSt. 1.700.8410 entstehende außerplanmäßige Ausgabe kann durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Kanalisation“ gedeckt werden.