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Allgemeine Vorlage (Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 34/2006 18.05.2006 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. x überplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 1.675.5700 / 1.675.5701 Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.420.1610 Euro 60.000,-- Euro TOP 5 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.05.2006 – TOP 4 – beschließt der Rat, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 60.000,-- € bei den gegenseitig deckungsfähigen Haushaltsstellen 1.675.5700 (Kosten des Winterdienstes) und 1.675.5701 (Winterdienst in klassifizierten Ortsdurchfahrten) gemäß § 82 (1) GO zu genehmigen. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2006 durch einmalige Einnahmen aus Zuschüssen zu den Kosten für ethnische Minderheiten aus Vorjahren (HHSt. 1.420.1610). Im Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ fließt das in 2006 entstehende Defizit in die Gebührenkalkulationen der nächsten drei Jahre ein. Sachdarstellung: Infolge des extremen Winters und den dadurch in den letzten Monaten entstandenen erheblichen Mehrkosten wird im Bereich „Winterdienst“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 60.000,-- € erforderlich. Von einer Änderung der Haushaltsansätze im Rahmen des Erlasses der Haushaltssatzung 2006 wird abgesehen, weil die Gebührenkalkulation 2006 für den Bereich „Straßenreinigung“ nicht mehr verändert werden soll. Das im Gebührenhaushalt in 2006 entstehende Defizit fließt in die Gebührenkalkulation der nächsten drei Jahre ein. Es ist davon auszugehen, dass dieses Difizit noch höher als 60.000,-- € sein wird, da auch mit höheren Personalkosten des Bauhofs gerechnet werden muss. Eine Gebührenerhöhung im Bereich Winterdienst ist daher für die nächsten Jahre bereits absehbar. Vorlagen-Nr. 34/2006 Seite 2 Da die Mehreinnahmen durch erhöhte Gebühren erst in den nächsten Jahren eingehen, ist haushaltsrechtlich für 2006 eine andere Deckung erforderlich. Diese Deckung erfolgt durch einmalige Einnahmen aus Zuschüssen zu den Kosten für ethnische Minderheiten aus Vorjahren. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.05.2006 – TOP 4 – vorberaten. Über das Ergebnis wird berichtet. Vorlagen-Nr. 34/2006 Seite 3 Vorlagen-Nr. 34/2006 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 34/2006 11.05.2006 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. x überplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 1.675.5700 / 1.675.5701 Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.420.1610 Euro 60.000,-- Euro TOP 4 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 60.000,-- € bei den gegenseitig deckungsfähigen Haushaltsstellen 1.675.5700 (Kosten des Winterdienstes) und 1.675.5701 (Winterdienst in klassifizierten Ortsdurchfahrten) gemäß § 82 (1) GO zu genehmigen. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2006 durch einmalige Einnahmen aus Zuschüssen zu den Kosten für ethnische Minderheiten aus Vorjahren (HHSt. 1.420.1610). Im Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ fließt das in 2006 entstehende Defizit in die Gebührenkalkulationen der nächsten drei Jahre ein. Sachdarstellung: Infolge des extremen Winters und den dadurch in den letzten Monaten entstandenen erheblichen Mehrkosten wird im Bereich „Winterdienst“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 60.000,-- € erforderlich. Von einer Änderung der Haushaltsansätze im Rahmen des Erlasses der Haushaltssatzung 2006 wird abgesehen, weil die Gebührenkalkulation 2006 für den Bereich „Straßenreinigung“ nicht mehr verändert werden soll. Das im Gebührenhaushalt in 2006 entstehende Defizit fließt in die Gebührenkalkulation der nächsten drei Jahre ein. Es ist davon auszugehen, dass dieses Difizit noch höher als 60.000,-- € sein wird, da auch mit höheren Personalkosten des Bauhofs gerechnet werden muss. Eine Gebührenerhöhung im Bereich Winterdienst ist daher für die nächsten Jahre bereits absehbar. Vorlagen-Nr. 34/2006 Seite 5 Da die Mehreinnahmen durch erhöhte Gebühren erst in den nächsten Jahren eingehen, ist haushaltsrechtlich für 2006 eine andere Deckung erforderlich. Diese Deckung erfolgt durch einmalige Einnahmen aus Zuschüssen zu den Kosten für ethnische Minderheiten aus Vorjahren.