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Beschlusstext (Änderung der Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
21.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Änderung der Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Sportausschusses am 21.11.2007 9 Änderung der Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in Erftstadt (551/2007) Die Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in Erftstadt werden bzgl. Punkt 11 wie folgt modifiziert und ergänzt: 11. Die Teilnahme an Deutschen oder internationalen Meisterschaften wird auf Antrag des Sportvereins alternativ wie folgt bezuschusst: 11.1 Erftstädter Sportvereine erhalten einen Zuschuss von 6,40 € pro Tag und aktivem Teilnehmer einschließlich Anreise- und Abreisetag. Der Nachweis ist in Form einer Starterkarte bzw. einer Ergebnisliste zu erbringen. Anträge sind bis spätestens 01.11. zu stellen. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. 11.2 Für die Teilnahme an Meisterschaften erhalten Erftstädter Sportvereine folgende Höchstbeträge als Zuschuss: Deutsche Meisterschaften: Internationale Meisterschaften innerhalb Europas: Internationale Meisterschaften außerhalb Europas: 250,00 € 500,00 € 1.000,00 €. Der Nachweis ist in Form einer Starterkarte bzw. einer Ergebnisliste zu erbringen. Anträge sind bis spätestens 01.11. zu stellen. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Die entsprechenden Teilnahme- und Kostennachweise sind vom Antragsteller vor der Auszahlung zu erbringen. Unabhängig von der o. g. Staffelung ist eine Bezuschussung maximal i. H. v. 25 % der nachgewiesenen Kosten möglich. Die Ausschlusskriterien des Punktes 6 der Richtlinien gelten in den nach Punkt 11.2 bezuschussten Fällen nicht. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)