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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für eine Nutzungsänderung, Umbau und Erweiterung von bestehenden Nebengebäuden in ein Einfamilienwohnhaus im Außenbereich auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für eine Nutzungsänderung, Umbau und Erweiterung von bestehenden Nebengebäuden in ein Einfamilienwohnhaus im Außenbereich auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für eine Nutzungsänderung, Umbau und Erweiterung von bestehenden Nebengebäuden in ein Einfamilienwohnhaus im Außenbereich auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 136/2006 26.09.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2.3 Bauantrag für eine Nutzungsänderung, Umbau und Erweiterung von bestehenden Nebengebäuden in ein Einfamilienwohnhaus im Außenbereich auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“ Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn die Antragsteller a) die Vereinbarung mit der Gemeinde abschließen, in der sich die Bauherren verpflichten, die Unterhaltung der Zuwegung sowie den Winterdienst selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. Ein weitergehender Ausbau (z.B. komplette Schwarzdecke) geht ebenfalls zu Lasten der Antragsteller. b) eine ausreichende Löschwasserversorgung (z.B. durch Bau einer Zisterne etc.) in Absprache mit dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Kall sicherstellen. Bezüglich der verkehrlichen Erschließung wird vom Grundsatz der Eintragung einer Baulast zugestimmt. Sachdarstellung: Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“ ein bestehendes Gebäude umzubauen und zu erweitern in ein Einfamilienwohnhaus. Hierzu wurde ein Bauantrag auf Nutzungsänderung eingereicht. Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist das Grundstück als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Vorlagen-Nr. 136/2006 Seite 2 Eine Privilegierung ist noch nicht gegeben. Das Bauvorhaben ist somit als „Sonstiges Bauvorhaben“ im Außenbereich nach § 35 (2) BauGB planungsrechtlich zu beurteilen. Der Kreis Euskirchen beabsichtigt, für die beantragte Nutzungsänderung zu einem Einfamilienwohnhaus eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn die Gemeinde das Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB erklärt und bestätigt, dass die Erschließung gesichert ist. Eine ordnungsgemäße Erschließung umfasst unter heutiger Betrachtung im Wesentlichen neben dem Vorhandensein von Straßen auch die Anlagen zur Versorgung und Entsorgung. Die Zufahrt von der L 206 erfolgt seit Jahrzehnten über das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flustück 232 und nicht über die öffentliche Wegeparzelle. Diese Zufahrt dient der Erschließung des Wohnhauses mit Nebenanlagen „Gute Hoffnung“ und ist bisher nicht öffentlich-rechtlich gesichert. Dies soll durch Eintragung einer Baulast erfolgen. Hierzu wird auf TOP 3.2 der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen. Nach Auffassung der Verwaltung ist die vorhandene Zufahrt in ihrem derzeitigen Zustand ausreichend. Die Verwaltung wird jedoch mit den Antragstellern eine Vereinbarung schließen, in der sich die Bauherren verpflichten, die Unterhaltung der Zuwegung sowie den Winterdienst selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. Ein weitergehender Ausbau (z.B. komplette Schwarzdecke) geht ebenfalls zu Lasten der Antragsteller. Die Bauherren haben in diesem Jahr eine neue Dreikammerkläranlage installiert, die von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen abgenommen worden ist, so dass auch von einer gesicherten Erschließung hinsichtlich der Entsorgung auszugehen ist. Im übrigen wird die Untere Wasserbehörde im Bauantragsverfahren nochmals beteiligt. Gemäß § 4 BauO NRW dürfen Gebäude u.a. nur errichtet werden, wenn gesichert ist, dass bis zum Beginn ihrer Benutzung gewährleistet ist, dass die erforderlichen Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Löschwasser vorhanden und benutzbar sind. Gemäß Rücksprache mit dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Kall ist eine ausreichende Löschwasserversorgung nicht sichergestellt. Dem Bauherrn wurden allerdings Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine Löschwasserversorgung (z.B. durch Bau einer Zisterne oder eines Löschteiches) sicherzustellen ist. Unter der Maßgabe, dass mit den Eigentümern noch die Vereinbarung bezüglich der wegemäßigen Erschließung etc. geschlossen wird, der Eintragung der Baulast zur öffentlichrechtlichen Sicherung der Zuwegung zugestimmt wird und die Löschwasserversogung sichergestellt wird, geht die Verwaltung von einer gesicherten Erschließung aus und schlägt dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vor, das Einvernehmen zu erklären. Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.