Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
136/2006
26.09.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2.3
Bauantrag für eine Nutzungsänderung, Umbau und Erweiterung von bestehenden
Nebengebäuden in ein Einfamilienwohnhaus im Außenbereich auf dem Grundstück
Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn die Antragsteller
a)
die Vereinbarung mit der Gemeinde abschließen, in der sich die Bauherren verpflichten, die Unterhaltung der Zuwegung sowie den Winterdienst selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. Ein weitergehender Ausbau (z.B. komplette Schwarzdecke) geht
ebenfalls zu Lasten der Antragsteller.
b)
eine ausreichende Löschwasserversorgung (z.B. durch Bau einer Zisterne etc.) in Absprache mit dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Kall sicherstellen.
Bezüglich der verkehrlichen Erschließung wird vom Grundsatz der Eintragung einer Baulast
zugestimmt.
Sachdarstellung:
Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“ ein bestehendes Gebäude umzubauen und zu
erweitern in ein Einfamilienwohnhaus. Hierzu wurde ein Bauantrag auf Nutzungsänderung
eingereicht.
Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall
ist das Grundstück als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen.
Vorlagen-Nr. 136/2006
Seite 2
Eine Privilegierung ist noch nicht gegeben. Das Bauvorhaben ist somit als „Sonstiges Bauvorhaben“ im Außenbereich nach § 35 (2) BauGB planungsrechtlich zu beurteilen.
Der Kreis Euskirchen beabsichtigt, für die beantragte Nutzungsänderung zu einem Einfamilienwohnhaus eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn die Gemeinde das Einvernehmen
nach § 36 (1) BauGB erklärt und bestätigt, dass die Erschließung gesichert ist.
Eine ordnungsgemäße Erschließung umfasst unter heutiger Betrachtung im Wesentlichen
neben dem Vorhandensein von Straßen auch die Anlagen zur Versorgung und Entsorgung.
Die Zufahrt von der L 206 erfolgt seit Jahrzehnten über das gemeindeeigene Grundstück
Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flustück 232 und nicht über die öffentliche Wegeparzelle.
Diese Zufahrt dient der Erschließung des Wohnhauses mit Nebenanlagen „Gute Hoffnung“
und ist bisher nicht öffentlich-rechtlich gesichert. Dies soll durch Eintragung einer Baulast
erfolgen. Hierzu wird auf TOP 3.2 der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen.
Nach Auffassung der Verwaltung ist die vorhandene Zufahrt in ihrem derzeitigen Zustand
ausreichend. Die Verwaltung wird jedoch mit den Antragstellern eine Vereinbarung schließen, in der sich die Bauherren verpflichten, die Unterhaltung der Zuwegung sowie den Winterdienst selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. Ein weitergehender Ausbau (z.B.
komplette Schwarzdecke) geht ebenfalls zu Lasten der Antragsteller.
Die Bauherren haben in diesem Jahr eine neue Dreikammerkläranlage installiert, die von
der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen abgenommen worden ist, so dass
auch von einer gesicherten Erschließung hinsichtlich der Entsorgung auszugehen ist. Im
übrigen wird die Untere Wasserbehörde im Bauantragsverfahren nochmals beteiligt.
Gemäß § 4 BauO NRW dürfen Gebäude u.a. nur errichtet werden, wenn gesichert ist, dass
bis zum Beginn ihrer Benutzung gewährleistet ist, dass die erforderlichen Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Löschwasser vorhanden und benutzbar sind.
Gemäß Rücksprache mit dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Kall ist eine ausreichende
Löschwasserversorgung nicht sichergestellt. Dem Bauherrn wurden allerdings Möglichkeiten
aufgezeigt, wie eine Löschwasserversorgung (z.B. durch Bau einer Zisterne oder eines
Löschteiches) sicherzustellen ist.
Unter der Maßgabe, dass mit den Eigentümern noch die Vereinbarung bezüglich der wegemäßigen Erschließung etc. geschlossen wird, der Eintragung der Baulast zur öffentlichrechtlichen Sicherung der Zuwegung zugestimmt wird und die Löschwasserversogung sichergestellt wird, geht die Verwaltung von einer gesicherten Erschließung aus und schlägt
dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vor, das Einvernehmen zu erklären.
Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung
zu dieser Sitzung beigefügt.
Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.