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Beschlusstext (Anregung bzgl. Veröffentlichung einer Beschwerde gegen das Landeshundegesetz NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
06.05.10, 15:02
Aktualisiert
06.05.10, 15:02
Beschlusstext (Anregung bzgl. Veröffentlichung einer Beschwerde gegen das Landeshundegesetz NRW)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 09.02.2010 27 Anregung bzgl. Veröffentlichung einer Beschwerde gegen das Landeshundegesetz NRW (462/2009) Der Antragsteller Herr Steins fordert seine Beschwerde zu veröffentlichen. Da aber der § 24 GO NRW keine Veröffentlichung vorsieht, bedarf es nicht der Veröffentlichung, da die Vorschriften des LandeshundeG NRW in der breiten Öffentlichkeit bekannt sein dürften. Die Vorschriften wurden vielfach in der Presse zitiert, zudem sind die Vorschriften in der vom Rechts- und Ordnungsamt herausgebrachten Broschüre „Hundefibel“ und auf der Homepage der Stadt Erftstadt im Rahmen der Hundefibel zu finden. Von einer Veröffentlichung wird daher abgesehen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)