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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für eine teilweise Nutzungsänderung einer Unterstellhalle in eine Lagerhalle für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 12, Flurstück 20, gelegen „Wallenthalerhöhe“)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für eine teilweise Nutzungsänderung einer Unterstellhalle in eine Lagerhalle für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 12, Flurstück 20, gelegen „Wallenthalerhöhe“) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für eine teilweise Nutzungsänderung einer Unterstellhalle in eine Lagerhalle für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 12, Flurstück 20, gelegen „Wallenthalerhöhe“)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 168/2006 14.11.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 2.2 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Bauantrag für eine teilweise Nutzungsänderung einer Unterstellhalle in eine Lagerhalle für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 12, Flurstück 20, gelegen „Wallenthalerhöhe“ Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt. Im übrigen übernimmt die Gemeinde keine Verpflichtung, den Winterdienst durchzuführen Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, ein bestehendes ehemaliges landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude (Unterstellhalle) teilweise in eine Lagerhalle für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb umzunutzen. Das Grundstück liegt im Außenbereich, und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Wegemäßig wird das Grundstück von der B 266 über die gemeindeeigene Zuwegung (Parzelle 19) erschlossen bzw. von der L 206 über den gemeindlichen Wirtschaftsweg. Die Wege sind beide bituminös befestigt. Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich nach § 35 Abs. 4 BauGB zu beurteilen. Eine Nutzungsänderung eines bisher einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienenden Gebäudes kann unter nachfolgenden Voraussetzungen zugelassen werden: Vorlagen-Nr. 168/2006 - Seite 2 das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebes im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 (land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb) erforderlich. Zur Erläuterung sind Auszüge der Antragsunterlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.