Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
06.05.10, 15:02
Aktualisiert
06.05.10, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 09.02.2010
8
Auslagenersatz nach § 12 FSHG für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehr Erftstadt (61/2010)
Die Zahlung von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Helfer der
Feuerwehr nach § 12, Abs. 5 und 6 FSHG wird in Abhängigkeit von der Mannschaftsstärke zum
01.01.2010 auf 31.500 € jährlich festgelegt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)