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Beschlusstext (Auslagenersatz nach § 12 FSHG für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
06.05.10, 15:02
Aktualisiert
06.05.10, 15:02
Beschlusstext (Auslagenersatz nach § 12 FSHG für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Erftstadt)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 09.02.2010 8 Auslagenersatz nach § 12 FSHG für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Erftstadt (61/2010) Die Zahlung von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Helfer der Feuerwehr nach § 12, Abs. 5 und 6 FSHG wird in Abhängigkeit von der Mannschaftsstärke zum 01.01.2010 auf 31.500 € jährlich festgelegt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)