Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
06.05.10, 15:02
Aktualisiert
06.05.10, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 09.02.2010
20
Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifen am Kreisverkehr Köttinger
Straße/Klosengartenstraße/Peter-May-Straße (589/2009)
Aufgrund der Lage des Kreisverkehrsplatzes außerhalb der Bebauung muss er als sogenannter
„außerorts-Kreisverkehrsplatz“ eingestuft werden. Bei dieser Art von Kreisverkehren dürfen nach den
Richtlinien und lt. einer Empfehlung der Kreispolizeibehörden und des Rhein-Erft-Kreises keine
Fußgängerüberwege oder Radfahrerfurten rundum angelegt werden.
Um zu verdeutlichen, dass die in den Straßenästen querenden Fußgänger und Radfahrer
vorfahrtsmäßig dem Kfz-Verkehr untergeordnet sind, wurden hier die entsprechenden
Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 205) angeordnet und zusätzliche Blockmarkierungen an den
Querungsstellen aufmarkiert. Ebenso wurde der Kreisverkehr von der Stadt beleuchtet.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)