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Beschlusstext (Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifen am Kreisverkehr Köttinger Straße/Klosengartenstraße/Peter-May-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
06.05.10, 15:02
Aktualisiert
06.05.10, 15:02
Beschlusstext (Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifen am Kreisverkehr Köttinger Straße/Klosengartenstraße/Peter-May-Straße)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 09.02.2010 20 Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifen am Kreisverkehr Köttinger Straße/Klosengartenstraße/Peter-May-Straße (589/2009) Aufgrund der Lage des Kreisverkehrsplatzes außerhalb der Bebauung muss er als sogenannter „außerorts-Kreisverkehrsplatz“ eingestuft werden. Bei dieser Art von Kreisverkehren dürfen nach den Richtlinien und lt. einer Empfehlung der Kreispolizeibehörden und des Rhein-Erft-Kreises keine Fußgängerüberwege oder Radfahrerfurten rundum angelegt werden. Um zu verdeutlichen, dass die in den Straßenästen querenden Fußgänger und Radfahrer vorfahrtsmäßig dem Kfz-Verkehr untergeordnet sind, wurden hier die entsprechenden Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 205) angeordnet und zusätzliche Blockmarkierungen an den Querungsstellen aufmarkiert. Ebenso wurde der Kreisverkehr von der Stadt beleuchtet. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)