Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
am Dienstag, den 14.10.2003.
Sitzungsbeginn:
17:34 Uhr
Sitzungsende:
19:39 Uhr
TOP
Betreff
8.
Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung für die Neufassung der Satzung
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
(Sondernutzungssatzung)
Herr Heinen schlägt seitens der CDU-Fraktion vor, dass man die nachfolgend
aufgeführten Tatbestände aus der Liste über das sog. Punkteverfahren streichen
solle:
- Verkaufswagen im Reisegewerbe, soweit es sich um Lebensmittelbetriebe
handelt
- Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen
Verkehrsflächen abgestellt werden
- Warenauslagen vor Ladenlokalen, die mehr als 30 cm in den Straßenraum
hineinragen
Hinsichtlich des in der Liste erfassten Tatbestandes „Uhren- und Litfasssäulen,
Plakatwände“ soll laut Herrn Heinen der Zusatz „zu kommerziellen Zwecken“
eingefügt werden.
Herr Druch erklärt, dass man seitens der SPD-Fraktion keinerlei Probleme damit
habe, die Tatbestandsliste in der von der Verwaltung vorgesehenen Form zu
verabschieden.
Erster Beigeordneter Koerdt erläutert, dass lediglich der Tatbestand „Tische und
Sitzgelegenheiten,
die
zu
gewerblichen
Zwecken
auf
öffentlichen
Verkehrsflächen abgestellt werden“ neu im Katalog aufgenommen wurde.
Abteilungsleiter Stroben führt bzgl. der „Verkaufswagen im Reisegewerbe“ aus,
dass es möglich sei, dass sich zahlreiche Firmen aus Köln oder anderswo z.B.
auf den Schlossparkplatz stellen würden, wenn man hier keine Gebühr erhebe.
Hinsichtlich der „Warenauslagen vor Ladenlokalen“ erklärt er, dass jeder
Gewerbetreibende Kleiderständer oder sonstige Vorrichtungen auf die öffentliche
Fläche stellen könne, wenn man diesbezüglich keine Regelung treffen werde.
Herr Mitter äußert sich dahingehend, dass er die Warenauslagen vor den
Geschäften nicht als störend empfindet, sondern sie eher als Bereicherung
ansieht.
Herr Dr. Kippels weist darauf hin, dass man zwischen der ordnungs- und
wirtschaftspolitischen Sichtweise unterscheiden müsse. Der Ansatzpunkt der
CDU-Fraktion sei der, dass man durch das Reisegewerbe teilweise
gewährleisten wolle, dass auch die Außenbereiche der Stadt Bedburg mit
Lebensmitteln versorgt werden.
Es gehe bei den vorgetragenen Änderungswünschen also um das Ziel einer
Gebührenfreiheit – nicht Erlaubnisfreiheit –, um zur Verbesserung weicher
Standortfaktoren beizutragen.
Herr Druch bittet die Verwaltung, zu überprüfen, ob durch den heutigen
Beschluss eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann und ob es in
dieser Form auch praktikabel sei.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für
die Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – unter Berücksichtigung der hinsichtlich
des Punkteverfahrens vorgetragenen Änderungswünsche zuzustimmen.
Die Liste, aus der das sog. Punkteverfahren hervorgeht, ist der Niederschrift als Anlage
5 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)