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Beschlusstext (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg hier: Dritte Ordnungsbehördliche Änderungsverordnung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg
hier: Dritte Ordnungsbehördliche Änderungsverordnung) Beschlusstext (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg
hier: Dritte Ordnungsbehördliche Änderungsverordnung)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 14.10.2003. Sitzungsbeginn: 17:34 Uhr Sitzungsende: 19:39 Uhr TOP Betreff 6. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg hier: Dritte Ordnungsbehördliche Änderungsverordnung Herr Heinen erklärt, dass durch diese Verordnung u.a. auch die Müllabfuhr betroffen sei und es hierüber lange Diskussionen innerhalb der Fraktion gegeben habe. Diesbezüglich regt er an, in § 7 Abs. 4 der Verordnung im Satz 1 hinter den Worten „frühestens am Abend“ die Wörter „des letzten Werktages“ einzufügen, so dass sich folgender Satz ergibt: „Die gefüllten Abfallbehälter sowie gebündelte Grünabfälle und Sperrgut dürfen frühestens am Abend des letzten Werktages vor der Entleerung durch die Müllabfuhr bereitgestellt werden.“ Herr Druch führt aus, man sollte darauf achten, dass der Innenstadtbereich möglichst nicht montags abgefahren werde, da dann beispielsweise die zur Grünabfuhr bereitgestellten Säcke oder gebündelter Grünschnitt sonntags das Erscheinungsbild der Bedburger Innenstadt beeinträchtige. Bürgermeister Harren stimmt dieser Ansicht zu. Es sei tatsächlich nicht tolerierbar, wenn derartige Abfälle dass Stadtbild an einem Sonntag verunstalten. Herr Dr. Kippels erläutert die Intention des von Herrn Heinen vorgetragenen Vorschlages dahingehend, dass die diesbezüglichen Arbeiten meist eher samstags statt sonntags durchgeführt werden und aus diesem Grunde auch die Möglichkeit bestehen sollte, die Grünabfälle bereits am Samstag Abend herauszustellen. Auf den Hinweis des Herrn Mitter, im letzten Satz des § 7 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung sollte klarer herausgestellt werden, wer für die Beseitigung der Abfälle zuständig sei, entgegnet Erster Beigeordneter Koerdt, dass man die Formulierung in der vorgelegten Form belassen solle, da diese Regelung seiner Ansicht nach eindeutig sei. Hinsichtlich § 3 Abs. 2 Ziff. 9 der Verordnung schlägt Herr Heinen vor, das Grillverbot auf die Bereiche des Kasterer Sees und des Peringsmaars zu beschränken, so dass es in anderen Anlagen wie z.B. auf Sportplätzen weiterhin erlaubt sei. Herr Druch führt hierzu aus, dass sich sodann die Frage stelle, ob auch solche Plätze ausgeschlossen werden sollten, welche u.a. durch Jugendliche zum Grillen genutzt werden und auf denen sie teilweise viel Müll hinterlassen. Erster Beigeordneter Koerdt erklärt, dass die Bereiche, in denen es im vergangenen Sommer entsprechende Probleme gegeben habe, tatsächlich der Kasterer See und das Peringsmaar seien. Infolgedessen könne man dem Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion durchaus folgen. Hinsichtlich der Erweiterung des § 1 Abs. 2 Ziffer 1 um den Begriff „Schulhöfe“ besteht Einvernehmen. Im übrigen sollen Hunde, wie bereits auf Kinderspielplätzen entsprechend geregelt, in jedem Fall auch von Schulhöfen ferngehalten werden. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderungen zuzustimmen. Die Dritte Ordnungsbehördliche Änderungsverordnung ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)