Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
am Dienstag, den 14.10.2003.
Sitzungsbeginn:
17:34 Uhr
Sitzungsende:
19:39 Uhr
TOP
Betreff
6.
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg
hier: Dritte Ordnungsbehördliche Änderungsverordnung
Herr Heinen erklärt, dass durch diese Verordnung u.a. auch die Müllabfuhr
betroffen sei und es hierüber lange Diskussionen innerhalb der Fraktion gegeben
habe. Diesbezüglich regt er an, in § 7 Abs. 4 der Verordnung im Satz 1 hinter
den Worten „frühestens am Abend“ die Wörter „des letzten Werktages“
einzufügen, so dass sich folgender Satz ergibt: „Die gefüllten Abfallbehälter
sowie gebündelte Grünabfälle und Sperrgut dürfen frühestens am Abend des
letzten Werktages vor der Entleerung durch die Müllabfuhr bereitgestellt werden.“
Herr Druch führt aus, man sollte darauf achten, dass der Innenstadtbereich
möglichst nicht montags abgefahren werde, da dann beispielsweise die zur
Grünabfuhr bereitgestellten Säcke oder gebündelter Grünschnitt sonntags das
Erscheinungsbild der Bedburger Innenstadt beeinträchtige.
Bürgermeister Harren stimmt dieser Ansicht zu. Es sei tatsächlich nicht
tolerierbar, wenn derartige Abfälle dass Stadtbild an einem Sonntag verunstalten.
Herr Dr. Kippels erläutert die Intention des von Herrn Heinen vorgetragenen
Vorschlages dahingehend, dass die diesbezüglichen Arbeiten meist eher
samstags statt sonntags durchgeführt werden und aus diesem Grunde auch die
Möglichkeit bestehen sollte, die Grünabfälle bereits am Samstag Abend
herauszustellen.
Auf den Hinweis des Herrn Mitter, im letzten Satz des § 7 Abs. 4 der
Ordnungsbehördlichen Verordnung sollte klarer herausgestellt werden, wer für
die Beseitigung der Abfälle zuständig sei, entgegnet Erster Beigeordneter Koerdt,
dass man die Formulierung in der vorgelegten Form belassen solle, da diese
Regelung seiner Ansicht nach eindeutig sei.
Hinsichtlich § 3 Abs. 2 Ziff. 9 der Verordnung schlägt Herr Heinen vor, das
Grillverbot auf die Bereiche des Kasterer Sees und des Peringsmaars zu
beschränken, so dass es in anderen Anlagen wie z.B. auf Sportplätzen weiterhin
erlaubt sei.
Herr Druch führt hierzu aus, dass sich sodann die Frage stelle, ob auch solche
Plätze ausgeschlossen werden sollten, welche u.a. durch Jugendliche zum
Grillen genutzt werden und auf denen sie teilweise viel Müll hinterlassen.
Erster Beigeordneter Koerdt erklärt, dass die Bereiche, in denen es im
vergangenen Sommer entsprechende Probleme gegeben habe, tatsächlich der
Kasterer See und das Peringsmaar seien. Infolgedessen könne man dem
Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion durchaus folgen.
Hinsichtlich der Erweiterung des § 1 Abs. 2 Ziffer 1 um den Begriff „Schulhöfe“
besteht Einvernehmen. Im übrigen sollen Hunde, wie bereits auf
Kinderspielplätzen entsprechend geregelt, in jedem Fall auch von Schulhöfen
ferngehalten werden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im
Gebiet der Stadt Bedburg unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderungen
zuzustimmen.
Die Dritte Ordnungsbehördliche Änderungsverordnung ist der Niederschrift als Anlage 3
beigefügt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)