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Beschlusstext (Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Beigeordneten als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes bzgl. der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei Haushaltsstelle 1.2150.6550 Beratungsleistungen im Rahmen der Planungen zur Sanierung bzw. zum Neubau der Hauptschule Bedburg - )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,3 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Beigeordneten als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes bzgl. der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei Haushaltsstelle 1.2150.6550  Beratungsleistungen im Rahmen der Planungen zur Sanierung bzw. zum Neubau der Hauptschule Bedburg - )

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 14.10.2003. Sitzungsbeginn: 17:34 Uhr Sitzungsende: 19:39 Uhr TOP Betreff 17. Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Beigeordneten als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes bzgl. der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei Haushaltsstelle 1.2150.6550 Beratungsleistungen im Rahmen der Planungen zur Sanierung bzw. zum Neubau der Hauptschule Bedburg - Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Beigeordneten als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes vom 15. August 2003 bzgl. der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei Haushaltsstelle 1.2150.6550 – Beratungsleistungen im Rahmen der Planungen zur Sanierung bzw. zum Neubau der Hauptschule Bedburg - . Die Dringlichkeitsentscheidung ist der Niederschrift als Anlage 11 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)