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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Vorhaben- und Erschließungsplan Im Hasental -Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und Lärmschutzwall- Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,8 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg
Vorhaben- und Erschließungsplan Im Hasental 
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und Lärmschutzwall-
Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 14.10.2003. Sitzungsbeginn: 17:34 Uhr Sitzungsende: 19:39 Uhr TOP Betreff 28. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Vorhaben- und Erschließungsplan Im Hasental -Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und LärmschutzwallBeratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Beschluss: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 22) wie in der beigefügten Anlage 21 aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und einzeln zu entscheiden. zu b) Ferner beschließt der Rat, den Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg unter Berücksichtigung der Ergänzungen bzw. Änderungen gem. Buchstabe a) zu fassen und den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Begründung (Anlage 22) öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)