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Beschlusstext (Bebauungsplan (vorhabenbezogen) Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung -Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße in Bedburg- hier: Aufhebung und Neufassung des Einleitungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Zusammenhang mit dem Antrag auf Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes im Plangebiet)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,8 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan (vorhabenbezogen) Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung
-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße in Bedburg-
hier: Aufhebung und Neufassung des Einleitungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Zusammenhang mit dem Antrag auf Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes im Plangebiet) Beschlusstext (Bebauungsplan (vorhabenbezogen) Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung
-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße in Bedburg-
hier: Aufhebung und Neufassung des Einleitungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Zusammenhang mit dem Antrag auf Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes im Plangebiet)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 14.10.2003. Sitzungsbeginn: 17:34 Uhr Sitzungsende: 19:39 Uhr TOP Betreff 19. Bebauungsplan (vorhabenbezogen) Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung -Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße in Bedburghier: Aufhebung und Neufassung des Einleitungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Zusammenhang mit dem Antrag auf Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes im Plangebiet Herr Druch erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, da man die Errichtung eines Discount-Marktes in diesem Gebiet nicht befürworten könne. Er stellt klar, dass man einer Erweiterung der Wohnbebauung positiv gegenüberstehe, aber aufgrund der vorliegend damit verknüpften Ansiedlung des Discount-Marktes den gesamten Beschluss ablehnen müsse. Bürgermeister Harren führt aus, er nehme dies zur Kenntnis, müsse aber darauf hinweisen, dass dieser Discount-Markt die Stadt Bedburg mittelfristig verlassen werde, wenn man heute nicht zustimmen werde. Er erklärt weiterhin, dass man seinerzeit entsprechende Beschlüsse hinsichtlich der Märkte Aldi und Lidl gefasst habe und dass er heute keine Unterschiede zum damaligen Beschluss sehe. Herr Dr. Kippels erläutert, dass man vorliegend eine verträgliche Lösung gefunden habe. Denn man sollte seiner Meinung nach nicht den Verlust dieses Unternehmens hinnehmen müssen. Zudem habe man aufgrund der Tatsache, dass der Discount-Markt „Plus“ voraussichtlich noch 5 Jahre in der Innenstadt bleibe, die Möglichkeit, das dann frei werdende Ladenlokal frühzeitig neu zu vermarkten. Herr Mitter erklärt, er werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, da eigentlich beabsichtigt gewesen sei, im Gebiet an der Adolf-Silverberg-Straße keinen Einzelhandel zu integrieren. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Einleitungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg vom 11.04.2000 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss unter Zugrundelegung des als Anlage 12 beigefügten Plankonzeptes zu fassen. Im weiteren Verfahren ist die Erstellung eines Vorhabenplanes (Bebauungsplan), eines Erschließungsplanes sowie der Abschluss eines Durchführungsvertrages, der der notariellen Beurkundung bedarf, erforderlich. In diesem Durchführungsvertrag nach § 11 des Baugesetzbuches wird u.a. der Grundstücksverkehr, der noch festzulegende Infrastrukturkostenbeitrag sowie der Kostenrahmen für die Durchführung des Verfahrens festgelegt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür