Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
am Dienstag, den 14.10.2003.
Sitzungsbeginn:
17:34 Uhr
Sitzungsende:
19:39 Uhr
TOP
Betreff
19.
Bebauungsplan (vorhabenbezogen) Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung
-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße in Bedburghier: Aufhebung und Neufassung des Einleitungsbeschlusses für einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Zusammenhang mit dem Antrag auf
Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes im Plangebiet
Herr Druch erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht
zustimmen werde, da man die Errichtung eines Discount-Marktes in diesem
Gebiet nicht befürworten könne. Er stellt klar, dass man einer Erweiterung der
Wohnbebauung positiv gegenüberstehe, aber aufgrund der vorliegend damit
verknüpften Ansiedlung des Discount-Marktes den gesamten Beschluss
ablehnen müsse.
Bürgermeister Harren führt aus, er nehme dies zur Kenntnis, müsse aber darauf
hinweisen, dass dieser Discount-Markt die Stadt Bedburg mittelfristig verlassen
werde, wenn man heute nicht zustimmen werde. Er erklärt weiterhin, dass man
seinerzeit entsprechende Beschlüsse hinsichtlich der Märkte Aldi und Lidl gefasst
habe und dass er heute keine Unterschiede zum damaligen Beschluss sehe.
Herr Dr. Kippels erläutert, dass man vorliegend eine verträgliche Lösung
gefunden habe. Denn man sollte seiner Meinung nach nicht den Verlust dieses
Unternehmens hinnehmen müssen. Zudem habe man aufgrund der Tatsache,
dass der Discount-Markt „Plus“ voraussichtlich noch 5 Jahre in der Innenstadt
bleibe, die Möglichkeit, das dann frei werdende Ladenlokal frühzeitig neu zu
vermarkten.
Herr Mitter erklärt, er werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, da
eigentlich beabsichtigt gewesen sei, im Gebiet an der Adolf-Silverberg-Straße
keinen Einzelhandel zu integrieren.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Einleitungsbeschluss für die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg vom 11.04.2000 aufzuheben
und einen neuen Aufstellungsbeschluss unter Zugrundelegung des als Anlage
12 beigefügten Plankonzeptes zu fassen.
Im weiteren Verfahren ist die Erstellung eines Vorhabenplanes (Bebauungsplan),
eines Erschließungsplanes sowie der Abschluss eines Durchführungsvertrages,
der der notariellen Beurkundung bedarf, erforderlich.
In diesem Durchführungsvertrag nach § 11 des Baugesetzbuches wird u.a. der
Grundstücksverkehr, der noch festzulegende Infrastrukturkostenbeitrag sowie
der Kostenrahmen für die Durchführung des Verfahrens festgelegt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür