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Beschlußtext (Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände in der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
06.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 06.12.2007: 4. Einführung eines NKF-Haushaltes in der Gemeinde Leopoldshöhe 4.2 Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände in der Gemeinde Leopoldshöhe BM Schemmel verweist einleitend auf die zu diesem Tagesordnungspunkt verschickte Drucksache 179/2007 und fragt im Folgenden nach, ob noch weiterer Informationsbedarf bestehe. AM Gräfe stellt daraufhin fest, dass die unter Ziffer 1.20 aufgeführte Nutzungsdauer für Kindergärten und Kindertagesstätten doch sehr lang sei und fragt nach, ob dies so realistisch sei. GA Niebuhr erklärt sodann, dass der Kreis Lippe jeweils von der höchstmöglichen Nutzungsdauer ausgegangen sei und die Gemeinde Leopoldshöhe dies entsprechend übernommen habe. Kämmerer Lange ergänzt in diesem Zusammenhang, dass der Kreis Lippe mit der Bewertung beauftragt worden sei und dieser die Bewertung nach den aktuellen Rahmenbedingungen zur Erstellung der NKF-Bilanz durchgeführt habe. Im Übrigen habe der Kreis jedes einzelne Gebäude in Augenschein genommen und könne demnach die Festsetzung der jeweils höchsten Nutzungsdauer vertreten. AM Werner legt im weiteren Verlauf der Diskussion dar, dass er die seitens der Gemeinde Leopoldshöhe angenommenen Nutzungsdauern mit denen der DATEV verglichen habe und die Gemeinde Leopoldshöhe häufig die maximale Nutzungsdauer angesetzt habe. Seiner Auffassung nach sollte dies noch einmal überdacht werden und generell eine geringere Nutzungsdauer angenommen werden. Kämmerer Lange bekräftigt daraufhin, dass der Kreis Lippe die Bewertung sehr gewissenhaft vorgenommen habe und sich die Gemeinde Leopoldshöhe in allen Bereichen im Rahmen der von dem Innenministerium NRW erlassenen NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensstände bewege. Auch gebe es sicherlich Unterschiede zwischen den Rahmenbedingungen für Kaufleute und für den öffentlichen Bereich, da die Schwerpunkte anders gesetzt seien. So würden z. B. Dienstwagen im öffentlichen Bereich deutlich länger gefahren als im Privatbereich. AM Werner erklärt im Folgenden, dass er sich auf die in der Vorlage vorgeschlagene Nutzungsdauer heute nicht festlegen könne und schlägt vor, die Angelegenheit nochmals zusammen mit den Wirtschaftsprüfern zu erörtern. (Anmerkung der Verwaltung: Die Wirtschaftsprüfer werden im Rahmen der geplanten InfoVeranstaltung für die Politik am 24.01.2008 auf Grundsätze der Bilanz und Abschreibungen besonders eingehen und die heute gemachten Ausführungen des Kämmerers nochmals verdeutlichen). Kämmerer Lange weist sodann nochmals daraufhin, dass es auch weiterhin Unterschiede zwischen einem Gemeindehaushalt und einer gewerblichen Buchführung geben werde. Im Übrigen garantiere er, so Kämmerer Lange weiter, dass sowohl die Bewertung des Kreises Lippe als auch die Bewertung der Gemeinde Leopoldshöhe NKF-gerecht vorgenommen worden seien. Auf Nachfrage von AM Hachmeister erklärt Kämmerer Lange weiter, dass sich beispielsweise auch die „Pilotgemeinde“ Hiddenhausen der Kreisbewertungsstelle, in diesem Fall Herford, bedient habe, die Ausgangslage jedoch in jeder Gemeinde/Stadt anders sei. Sollten während der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen Probleme auftreten, so müssten u. U. zusätzliche Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Für derartige Fälle gebe es jedoch auch das Instrument der Rückstellungen. Im Rahmen der weiteren Diskussion erklärt GA Niebuhr auf Nachfrage von AM Puchert-Blöbaum, dass die Eröffnungsbilanz und damit auch die Abschreibungsbeträge auch nach der Aufstellung noch geändert werden könne, dies jedoch nicht wünschenswert sei und nach Möglichkeit vermieden werden solle. Auch AM Frau Asemissen stellt die Annahme der Höchstnutzungsdauer in Frage und macht – am Beispiel des Rathausgebäudes - deutlich, dass bei falschen Abschreibungsbeträgen später möglicherweise die nötigen Mittel für eine Ersatzbeschaffung fehlen. Kämmerer Lange erklärt daraufhin zum wiederholten Mal, dass er die Daten der Kreisbewertungsstelle nicht anzweifele. Zwar seien zum derzeitigen Zeitpunkt nicht genügend Mittel für die Sanierung des Rathausgebäudes vorhanden, dies liege jedoch nicht an der falsch angenommenen Nutzungsdauer, sondern an der Tatsache, dass erst jetzt mit dem neuen System gestartet werde und noch keine Abschreibungen erwirtschaftet werden konnten. Abschließend stellt Kämmerer Lange fest, dass die Gemeinde Leopoldshöhe – auch nach Auffassung der Wirtschaftsprüfer der tbbo Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – sehr gut aufgestellt sei und appelliert nochmals an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, der der NKF-Rahmentabelle zugrunde liegenden Aufstellung über die Gesamtnutzungsdauer der kommunalen Vermögensgegenstände der Gemeinde Leopoldshöhe jetzt zuzustimmen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Entscheidung nicht bis zur Durchführung der NKFInformationsveranstaltung am 24. Januar 2008 verschoben werden kann, schlägt BM Schemmel vor, diesen Tagesordnungspunkt nun zunächst nochmals in die Fraktionen zu verweisen, damit in der nächsten Sitzung des Rates am 13. Dezember 2007 eine Entscheidung getroffen werden kann. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen dies zustimmend zur Kenntnis.